Bei der „Rente mit 63“ hat Dortmund fast die rote Laterne bekommen

 – eine Auswirkung der vielen prekär Beschäftigten in der Stadt

von Laurenz Nurk

Die „abschlagsfreie Rente mit 63“ ist grundsätzlich eine gute Sache. Doch haben seit der Einführung 2014 nur wenige ältere Arbeitnehmer davon profitieren können. Die Rentenversicherung Westfalen (DRV Westfalen) veröffentlichte nun die Zahl der Rentenversicherten in ihrem Zuständigkeitsbereich, die vorzeitig ohne Abschläge in Rente gingen. Während in Minden-Lübbecke mit 42,7 Prozent der Rentenantragssteller diese Rentenart in Anspruch nehmen konnten, waren es in Dortmund nur 24 Prozent, nur in Bottrop ist die Zahl noch geringer.

Hier wird deutlich, dass in Dortmund immer weniger Menschen eine lückenlose Erwerbsbiografie aufweisen können, denn als Voraussetzung für den früheren Renteneintritt sind 45 Beitragsjahre der Rentenversicherten.

rentner_vollrente_hinzuverdienst_teilrente_teilrentenbezug_flexirente_flexirentengesetz_altersrente_altersarmut_rentenabschlaege_rentenanspruch_kritisches_netzwerk_rentenversicherung.jpg

► „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – „Rente mit 63“

Einen Anspruch auf die „Rente für besonders langjährig Versicherte“- „Rente mit 63“ hat derjenige, der 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung geleistet hat. Dazu zählen auch Kinderberücksichtigungszeiten, Entgeltersatzzeiten wie Krankengeld oder Übergangsgeld, auch freiwillige Beiträge mit, ebenso Wehr- und Ersatzdienstzeiten, auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten aus Minijobs. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

weiterlesen