Bundesrechnungshof kritisiert erneut die Jobcenter

Hoher finanzieller Aufwand mit wenig Wirkung

von Laurenz Nurk, Dortmund

Mittlerweile platzt dem Bundesrechnungshof (BRH) der Kragen. Schon im Herbst 2015 hatte der Bundesrechnungshof in einem internen Prüfungsbericht die Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Zeitarbeitsfirmen als ungerechtfertigt gerügt.

Einige Monate später im Frühjahr 2016 schrieb er in seiner Abschlussmitteilung an das Bundesarbeitsministerium, dass es den Jobcentern in den meisten Fällen nicht gelungen sei ,,mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern“. Rund drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger hätten nur einen Arbeitsplatz bei gemeinnützigen Arbeitgebern oder Einrichtungen erhalten, die die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. In mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle handelte es sich um befristete Arbeitsverträge, die in der Regel mit der Förderung auslaufen und die Beschäftigten wieder erwerbslos werden.

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Durch die Blume gesprochen wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsvermittlern sogar die Verschwendung von Steuermitteln vor, weil es in einigen Jobcentern die Möglichkeit gab, zusätzlich für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen ebenfalls Landes- oder kommunale Mittel einzubringen. In fast zwei Drittel dieser Fälle nutzten die Arbeitgeber die zusätzliche staatliche Einnahmequelle und nur ein Jobcenter rechnete dies korrekt auf die eigene Förderung an. In der Praxis kam dabei heraus, dass die Unternehmen doppelt kassierten, weil ihnen die Jobcenter aus Bundes- und Landesmitteln sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten erstatteten.

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