Die Bedeutung der UN-Nachhaltigkeitsagenda für die Bekämpfung von Altersarmut

von Ragnar Hoenig und Luise Steinwachs

Das erste der 17 Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) fordert die UN-Mitgliedstaaten auf, Armut in allen ihren Formen und überall zu beenden. [1] Gleichzeitig sind die Garantie für einen menschenwürdigen Lebensstandard und eine verlässliche soziale Sicherung in den sozialen Menschenrechten verankert. Ein wachsender Teil vor allem der älteren Bevölkerung ist jedoch benachteiligt und wird dauerhaft ausgegrenzt.

Diese Entwicklung ist weltweit beobachtbar. Ein wesentlicher Faktor sind prekäre oder informelle Arbeitsverhältnisse – insbesondere bei Frauen – und schwach entwickelte staatliche soziale Sicherungssysteme, die den Menschen oftmals keine Alterssicherung ermöglichen. Die Lebenserwartungen von Frauen sind weltweit bis zu elf Jahre höher als die von Männern. Hinzu kommen demografische Faktoren, die zeigen, dass sowohl die Lebenserwartung steigt, als auch, dass die Bevölkerung wächst. Die Gruppe derjenigen über 60 nimmt weltweit zu. [2]

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► Altersarmut in internationaler Hinsicht

Weltweit leben 80 Prozent der Menschen ohne eine Absicherung für schwierige Situationen wie Krankheit, Unfall oder Katastrophen. Viele von ihnen sind alte Menschen: 48 Prozent der Personen im Rentenalter erhalten keinerlei Zahlungen, und für viele der 52 Prozent, die eine Versorgung erhalten, ist diese nicht ausreichend. [3] Ältere Menschen gehören zu den vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungs- und Schwellenländern.

Die Idee, „für das Alter vorzusorgen“, funktioniert nur, wenn es möglich ist, in bestimmten Lebensphasen zu sparen oder Vermögen anzulegen. Von einem guten Einkommen kann in Rentenversicherungen eingezahlt werden. Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, die im Alter vermehrt anfallen. Die Lebenssituation im Alter hängt stark von den Möglichkeiten ab, während des Arbeitslebens in formale soziale Sicherungssysteme wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen einzahlen zu können. Diese sind, wenn sie denn existieren, zumeist an ein formales Arbeitsverhältnis gebunden, von dessen Bezahlung Anteile in das System eingezahlt werden.

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