Haben oder nicht haben. Gegenüber Arbeitsrechten besteht ein weltweites Rollback

von Helmut Weiss und Mag Wompel / LabourNet Germany

Es liegt nicht zuletzt im Eigeninteresse des Kapitals, Arbeitsbeziehungen zu verrechtlichen. So gibt es in vielen Ländern verbriefte Arbeitsrechte. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Recht auf menschenwürdige Arbeit. Außerdem sind sie Ausdruck der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Deshalb können sie auch wieder eingeschränkt werden.

Kapitalismus_Profitgier_Arbeitslohn_Zeitarbeit_Ausbeutung_Mindestlohn_Sklavenarbeit_Grundeinkommen_Kritisches_Netzwerk_Armut_Automatisierung_Niedriglohn_LeiharbeitArbeitsrecht mit all seinen Gesetzen, Bestimmungen und seiner unterschiedlichen Rechtsprechung gibt es in etwa, seit es industrielle Lohnabhängigkeit gibt. Noch heute ist die Illusion verbreitet, es sei als Schutz der ArbeitnehmerInnen aus reiner Fürsorge den Lohnarbeitenden gegenüber geschaffen worden, um die Menschenrechte auch ins „Reich der Unfreiheit“ zu bringen. Doch beispielsweise bei der Begrenzung der Arbeitszeit, die zuerst vor allem für Kinder eingeführt wurde, galt die Sorge einem Mindestniveau an schulischer, verwertbarer Bildung, also dem Erhalt und Nachwuchs der auszubeutenden Arbeitskraft.

Auch das Kollektivarbeitsrecht – also Regelung der Interessenvertretung durch Betriebsrat oder Gewerkschaft – war nicht von Demokratisierungsbestrebungen geleitet. Es diente der Kanalisierung und Kontrolle der alltäglichen Konflikte am Arbeitsplatz, die dem Interessengegensatz von Kapital und Arbeit entspringen.

Daran hat sich wenig geändert, weshalb das Arbeitsrecht ständig Anpassungen an das bestehende Kräfteverhältnis von Kapital und Arbeit unterworfen ist. Dies gilt in Deutschland insbesondere für das Betriebsverfassungsgesetz, aber auch für den so genannten Sozialstaat, also für das komplementäre soziale System der Absicherung von Lohnabhängigen bei Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit.

Da die Rechte der Lohnabhängigen mehr den kapitalistischen Staat vor ihnen als diese selbst schützen sollen, gehen sie natürlich nicht so weit, die Eigentumsrechte und die Verfügungsgewalt der UnternehmerInnen samt ihrer Profitmaximierungsbestrebungen ernsthaft einzuschränken. Dies gilt weltweit, und folgerichtig bedeutet das Arbeitsrecht in keinem Staat der Erde ein Recht auf angemessen entlohnte und menschenwürdige Arbeit.

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