Hartz-IV: Eine Bilanz der Sanktionen gegen Arbeitslose

Zunahme psychischer Erkrankungen

von Michele Hell

Ein Kernstück der Hartz-Gesetze sind die berüchtigten „Sanktionen“, mit denen Langzeitarbeitslose unter Androhung von Leistungskürzungen gezwungen werden, ihre Arbeitskraft zu Hungerlöhnen zu verkaufen. Dank dieser Politik hat Deutschland den größten Niedriglohnsektor Europas, in dem mittlerweile jeder vierte abhängig Beschäftigte arbeitet.

hartz_4_iv_jobcenter_langzeitarbeitslose_arge_armut_altersarmut_armutsbericht_arbeitslosigkeit_kritisches_netzwerk_paritaetischer_wohlfahrtsverband_soziale_ausgrenzung_h4.gifDass die Hartz-IV-Sätze, die Arbeitslose erhalten, nicht einmal das Existenzminimum sichern, ist immer wieder von zahlreichen Arbeitslosen- u. Wohlfahrtsorganisationen kritisiert worden. Der Regelbedarf für einen Alleinstehenden beträgt aktuell 416 Euro im Monat. Für eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft zahlen die Jobcenter durchschnittlich 954 Euro aus.

Derzeit gibt es offiziell rund sechs Millionen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Viele von ihnen arbeiten, aber ihr Einkommen reicht nicht, um den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Sie müssen daher aufstockende Leistungen beziehen, um sich und ihre Familien zu ernähren.

Im Zeitraum von 2007 bis 2017 wurden über 9 Millionen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt, wie aus dem Bericht ,,Sanktionen“ der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, der im Februar 2018 erschienen ist. Bei rund 70 Prozent (6,69 Millionen) handelte es sich um sogenannte ,,kleine Sanktionen“, die aufgrund angeblicher ,,Meldeversäumnisse“ erfolgten. Sie führen jeweils zu einer Kürzung von 10 Prozent des Regelbedarfs. Die Zahl der Meldeversäumnisse muss aber mit Vorsicht betrachtet werden. Nicht selten werden wahrgenommene Termine nicht in den Akten dokumentiert und es kommt deshalb zu einer Sanktion.

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