Streit um die Ostseepipeline

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von Dr. Christian Wipperfürth


Es gibt Kontroversen, ob die Leitung erweitert werden sollte. Und welchen rechtlichen Regelungen die möglichen neuen Stränge unterliegen. Derzeit werden die Karten neu gemischt.

Anfang des Jahrhunderts war ernsthaft im Gespräch, ein Dreier-Konsortium zur dringend erforderlichen Modernisierung des ukrainischen Gastransitnetzes zu gründen. Partner sollten Deutschland bzw. die EU, die Ukraine und Russland sein, also der Abnehmer, das Transitland und der Produzent.

Diese Kooperation zur Sicherstellung der Energieversorgung wäre aus politischen und zur damaligen Zeit vermutlich auch aus wirtschaftlichen Überlegungen ein Gewinn für alle Beteiligten gewesen. Es kam jedoch nicht dazu. Kiew wollte zum einen die Kontrolle über das Gasnetz nicht teilen, zum anderen verschlechterten sich die ukrainisch-russischen Beziehungen mit dem Sieg der „Orange-Revolution“ Ende 2004 so sehr, dass Russland seine Abhängigkeit vom Transitland deutlich vermindern wollte. Durch die Ukraine wurden zu diesem Zeitpunkt noch fast drei Viertel der russischen Gasexporte in die Länder Mittel- und Westeuropas geliefert. Russland trieb darum ein anderes Projekt voran, gemeinsam mit westlichen Partnern:

Die Ostseepipeline („Nord Stream“) wird seit dem Jahre 2000 von der EU als ein zentrales Infrastrukturprojekt geführt.



2005 begannen die Bauarbeiten, seit 2011 fließt durch die Leitung Gas. Die beiden Stränge der Pipeline besitzen eine Durchleitungsfähigkeit von 55 Mrd. Kubikmetern jährlich, gut der Hälfte des deutschen Verbrauchs. Die Ostseepipeline gehört somit zu den leistungsfähigsten Leitungen der Welt. Durch die Ukraine fließt zwar weiterhin über die Hälfte des russischen Exportgases, ihr Anteil ging aber deutlich zurück.

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