Transgender: Das dritte Geschlecht. Urteil zur Intersexualität.

von Egon W. Kreutzer

drittes_geschlecht_third_gender_sex_drittgeschlecht_kritisches_netzwerk_geschlechtsmigration_geschlechtsrolle_geschlechtsidentitaet_transgender_diskriminierung_penis_vagina_intersexualitaet.pngDie Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind in grüblerischer Sorge um den Bestand des Diskriminierungsverbotes in Verbindung mit dem Schutz der persönlichen Integrität und der fortschreitenden Diversitätsentwicklung zu dem Schluss gekommen, dass neben "männlich" u. "weiblich" zwingend ein drittes Geschlecht als Positivaussage im Geburtenregister und damit in allen weiteren verwaltungsrechtlich relevanten Akten bis hin zur Sterbeurkunde zwingend erforderlich sei.

Ein schlichtes "weder noch" genüge nicht, weil es sich auch dabei um eine diskriminierde, die Persönlichkeit des/der Drittgeschlechtszugehörigen herabsetzende Ausdrucksweise handeln würde.

Diese höchstrichterliche Verzweiflungstat, die sich als letzter Ausweg angeboten haben mag, das ganze BVerfG von den übermächtigen Genderisten nicht als eine rückständige Organisation hinstellen zu lassen, die immer noch weltfremd in den alten Kategorien von Blut, Schweiß und Boden, Mann, Frau, Kind, Kirche, Küche, Eierkuchen verhaftet ist und sich so der Nähe zur AfD und damit eben auch der Nähe zu jenem da dranhängenden ganzen Rattenschwanz aus Pack und braunem Sumpf verdächtig macht.

Nein. In diese Ecke wollen unsere Verfassungswächter - und das kann ich gut verstehen - nicht gestellt werden.

Dass sie damit nur den ersten Schritt getan haben, dem zwangsläufig Dutzende, wenn nicht Hunderte weitere folgen müssen, weil die möglichen Ausprägungen des Drittgeschlechtes so vielfältig sind, wie die Angebote der Kataloge von Orion und Beate Uhse, wird ihnen spätestens dann aufgehen, wenn - mit identischer Begründung - die gleiche Klage auf das vierte, fünfte und sechste Geschlecht eingereicht wird.

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