Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich

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Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich
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»Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich«

Das Urteil des Kölner Landgerichts ist zu begrüßen, wird aber wohl wirkungslos bleiben.

Ein Gespräch mit Evelyn Hecht-Galinski



Interview: Peter Wolter – Die Tageszeitung junge Welt vom 28.06.2012 - klick

Die Publizistin Evelyn Hecht-Galinski ist die Tochter des früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Heinz Galinski

Die Zentralräte der Muslime und der Juden haben sich gestern lautstark über das Urteil des Kölner Landgerichts empört, daß die religiös motivierte Beschneidung kleiner Jungen Körperverletzung und damit eine Straftat ist. Ist dieses Urteil für Sie als Jüdin tatsächlich so abwegig?


Für mich überhaupt nicht. In der heutigen Zeit sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit mehr, einen solchen Eingriff vorzunehmen, ich habe das schon immer für Körperverletzung gehalten. Beschneidung von Mädchen ist nicht erlaubt – warum also müssen sich die Jungen das gefallen lassen?

Egal ob es ein Säugling oder ein Achtjähriger ist – das Kind wird weder gefragt, noch kann es sich wehren. Es sollte zumindest das Alter der gesetzlichen Reli¬gionsmündigkeit haben – 14 Jahre also – und sich frei entscheiden können, ob es das will oder nicht.

 

Gegen das Urteil werden vorwiegend drei Argumente angeführt. Eines lautet: Das ist eine für unser Bekenntnis heilige Tradition, die 3000 Jahre alt ist. Was sagen Sie dazu?


Nicht alles, was sich seit 3000 Jahren gehalten hat, muß zwangsläufig gut sein. Körperliche Züchtigung z.B. war jahrtausendelang bei Christen, Muslimen und Juden üblich – sie ist in zivilisierten Ländern heute mit Recht verboten.

Mit religiösen Schriften wie Bibel, Thora oder Koran wird ohnehin viel Unfug angestellt. Besonders in Israel wird heute mit der Thora in der Hand eine Politik betrieben, die es mir schwer macht, viele jüdische Ideen noch als das zu sehen, was sie sein sollten: Humanistisch und im Kern gut.


Gegenargument Nummer zwei: Die Beschneidung dient der Hygiene.


Das war früher sicher ein Argument, als die Menschen in großen Gebieten des Nahen Ostens kein fließendes Wasser hatten. Heute könnte man das nur noch für Nomaden in der Wüste gelten lassen – aber selbst im Nahen Osten haben die meisten Menschen heute einen Wasseranschluß. Wenn man sich partout nicht waschen will, hat das zwar nichts mit Religion zu tun, ist aber immer von Nachteil – egal, ob man eine Vorhaut hat oder nicht.


Nummer drei: Ein beschnittener Penis hält beim Geschlechtsakt länger durch – zum Vorteil der Frau.


Was soll ich dazu sagen? Mir fehlen die Vergleichsmöglichkeiten … mein Mann ist beschnitten und ich bin damit sehr zufrieden. Und das seit 40 Jahren!


Welche Auswirkung wird das Kölner Urteil Ihrer Meinung nach haben?


Ich fürchte, daß dieses Urteil keinen Bestand hat, der Druck beider Zentralräte auf Politik und Justiz wird noch zunehmen. Mit dem Schächten ist das ähnlich – diese Tierquälerei ist wie die Beschneidung ein Anachronismus sondergleichen und zweitens gesetzlich verboten. Das muß religiöse Muslime und Juden aber nicht weiter betrüben, sie bekommen ohne weiteres eine Ausnahmegenehmigung.


Wird das Thema Beschneidung eigentlich auch in Kreisen der jüdischen Gemeinden oder Theologen diskutiert?

 

Da habe ich keinen Einblick, mit all denen habe ich nichts am Hut.


In den USA sollen etwa 70 Prozent aller Männer beschnitten sein. Wie erklären Sie sich das?


In den USA geschehen viele verrückte Sachen, oft mit der Begründung, es gehe um Hygiene. Und daß sich US-Männer gerne beschneiden lassen, ist sicher auch eine Modeerscheinung, die mit religiösen Motiven wenig zu tun hat. Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: Wenn erwachsene Männer sich ihr Genital verstümmeln lassen wollen, ist es ihre eigene Entscheidung. Ein Kind mit Gewalt zu beschneiden, ist aber unmenschlich. Körperverletzung eben, wie das Kölner Landgericht befunden hat. Und strafbar.


Aber ist nicht auch die christliche Taufzeremonie streng genommen eine Art Gewaltakt, eine Zwangsbespritzung? Das Kind wird nach Klerikalrecht in das Christentum aufgenommen – gefragt hat es aber niemand.


Das ist im Prinzip richtig. Eine Taufe ist aber noch längst keine Körperverletzung und wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es aus der Kirche wieder austreten. (lacht) Aber lassen Sie sich mal als Erwachsener die vor vielen Jahren abgeschnittene Vorhaut wieder annähen – das wird ein Riesenproblem!
 

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Helmut S. - ADMIN
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Verbunden: 21.09.2010 - 20:20
Pressemitteilung Landgericht Köln - Strafbarkeit v. Beschneidung

Ich reiche an dieser Stelle die offizielle Pressemitteilung des Landgerichts Köln nach, um auch deren Begründung hier im KN zu dokumentieren:



Pressemitteilung:

Urteile des Amts- und Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen

Aufgrund eines aktuellen Falles hatten das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln über die Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen zu entscheiden.

Den Entscheidungen lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2010 hatte der Angeklagte als niedergelassener Allgemeinmediziner in Köln fachlich einwandfrei die Beschneidung eines vierjährigen Jungen durchgeführt, ohne dass eine medizinische Indikation vorlag. Die Eltern des Kindes, die dem islamischen Glauben angehören, hatten zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt.

Das Amtsgericht Köln sprach den wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagten mit Urteil vom 21.09.2011 frei (Az. 528 Ds 30/11). Zur Begründung führte der Richter aus, dass der Eingriff aufgrund der wirksamen Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern gerechtfertigt gewesen sei. Die Entscheidung habe sich an dem Wohl des Kindes ausgerichtet, da die Zirkumzision als traditionelle Handlungsweise der Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit diene, womit auch einer Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt werde. Ferner dürfe nicht verkannt werden, dass die Zirkumzision auch im amerikanischen und angelsächsischen Raum aus hygienischen Gründen einen wichtigen Stellenwert einnehme.

Die seitens der Staatsanwaltschaft Köln gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 07.05.2012 verworfen (Az. 151 Ns 169/11), so dass der ursprüngliche Freispruch in Rechtskraft erwachsen ist. Zur Begründung führte die Kammer aus, dass der äußere Tatbestand der einfachen Körperverletzung zwar erfüllt sei. Dieser Eingriff sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Denn im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung überwiege das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorliegend die Grundrechte der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten seien abzuwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet.

Die Kammer hat den Freispruch im Ergebnis dennoch bestätigt, weil der Angeklagte sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunde habe. Er habe angenommen, dass sein Handeln rechtmäßig gewesen sei. Dieser Irrtum sei für ihn unvermeidbar gewesen, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet würden.


interessante Reaktionen zum Urteil des Kölner Landgerichts:



FOCUS Online

Nach Urteil zum Beschneidungs-Verbot: Islamische und jüdische Verbände sehen Gefahr für Religionsfreiheit - bitte weiterlesen auf FOCUS Online

 

Deutsch Türkische Nachrichten

Nach Urteil: „Ärzte sollten religiöse Beschneidung ablehnen“ – hier bitte weiterlesen

 

Zentralrat der Juden

Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Der Rat forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Diese Rechtsprechung sei "ein unerhörter und unsensibler Akt", sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann. Hier die Pressemitteilung zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen:

Der Zentralrat der Juden in Deutschland sieht im Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet hat, einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:
„Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen und so die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen.

Nach jüdischer Tradition wird ein Kind männlichen Geschlechts am achten Tag seines Lebens beschnitten. Der Beschneidung (Brit mila) wird große Bedeutung beigemessen: Diese Ritual erinnert an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat. Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, z.B. gesundheitliche Gründe gibt. Die Beschneidung wird von einem Arzt oder einem dafür zuständigen Kultusbeamten, dem Mohel, vorgenommen, der medizinische Kompetenz haben muss. (Frankfurt/Berlin, 26. Juni 2012/6. Tamus 5772)

hier die Originalpresseerklärungklick hier

Diese menschenfeindliche Aussagen und auch die praktizierten Rituale verdeutlichen nach meiner Überzeugung die ganze Peversität vieler Religions- und Glaubensgemeinschaften, welche sich über Menschenrechte – in diesem Fall Kinderrecht – in ihrer ganzen selbstherrlichen Arroganz hinwegsetzen! Pfui Teufel kann ich nur sagen!

 


Frankfurter Allgemeine (FAZ)

Beschneidung Eine dauerhafte und irreparable Veränderung – hier bitte weiterlesen


Süddeutsche.de

Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar – hier bitte weiterlesen

 

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Christoph Messner
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Verbunden: 25.01.2011 - 11:28
Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich

Unglaublich, wie sehr mir Frau Evelyn Hecht-Galinski aus der Seele spricht - sie ist ein wahres Vorbild in unserer Gesellschaft finde ich - und wie froh ich bin, dass hierzulande einige Gerichte trotz allem noch zu vernünftigen Urteilen kommen! Ja, Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich und soll auch als Straftat gewertet werden! Ganz meine Meinung!

Nun kommen mir aber zu diesem besonderen Themenkomplex noch weitere Fragen, die ich hier gerne stellen möchte in der Hoffnung, dass mir jemand weitere Auskunft geben kann:


1. Die abendländische Kultur stellt das Prinzip der Achtung der körperlichen Unversehrtheit aufgrund der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen höher als alles, was die Befürworter von Beschneidung mit eben dieser Beschneidung auch je bezwecken wollen. Wie kommen diese Befürworter überhaupt auf die Idee, frage ich mich, dass eine mutwillige Verletzung des Körpers eines anderen Menschen, noch dazu eines wehrlosen Kindes, etwas bringen könnte, was mehr wert wäre als der Respekt der körperlichen Unversehrtheit und die Achtung der Natur, die doch alles von vornherein am besten eingerichtet hat? (*Kopfschüttel*) Welche Psychologie oder Pseudopsychologie steckt da dahinter? Welcher (Massen- oder Religions-)Psychologe gibt hier am besten Auskunft?

2. Jeder Mensch hat seine eigenen Genitalien und kann aufgrund der Gefühle, die er/sie mit ihnen hat, auch nur annehmen oder interpolieren, wie andere Menschen mit ihren Genitalien fühlen; eine letzte Sicherheit, dass der/die andere(n) mit ihren Sexualorganen haargenau so fühlen oder wollen wie *ich*, gibt es wohl nicht, denke ich. Darin liegt wohl auch teils der Respekt vor dem Intimleben und überhaupt Leben des anderen Menschen begründet, vermute ich, denn Sexualität hängt ja auch eng zusammen mit dem "Stiften neuen Lebens", das nicht notwendigerweise genauso sein muss in Zukunft, wie *ich* oder *meine* kulturellen Idealvorstellungen (waren). Ich vermute ferner, dass hier etwas sehr krank ist im "zwischenmenschlichen Bereich" oder in einer Gemeinschaft, die Beschneidung befürwortet oder gar vorschreibt, wenn dieser Respekt nicht mehr oder noch nicht da ist. Wie kann man diese Krankheit am besten heilen?

3. Nicht nur in der jüdischen Kultur, sondern auch in Afrika oder überhaupt in alten Stammeskulturen ist/war Beschneidung weit verbreitet, und hier spreche ich auch die schreckliche Beschneidung der Mädchen an. Es gibt viele Initiativen gegen Beschneidung weltweit heutzutage, aber sie haben es oft schwer. Ich vermute, das ist nicht zuletzt deshalb so, weil es nicht so einfach funktioniert mit dem "Überzeugen vom Gegenteil", dass man einfach hergeht und sagt: "Hey, was ihr bisher gemacht habt, ist unmenschlich! Ab sofort hört ihr auf damit, denn wir Menschlichen sagen Euch Unmenschlichen, wie es eigentlich zu sein hat!" Meistens kann man doch einen anderen Menschen erst dann zu einer anderen Handlungsweise bringen, wenn man ihn zuerst mal respektiert, und zwar mindestens als Gleichrangigen. Man muss also erstmal zusammen das Leben und die Denkungsweise eine Weile miteinander teilen und zusammen essen, tanzen, arbeiten und einander zuhören, bis sich 'was bewegt'. Findet Ihr das auch oder kann und muss man die Beschneidung letztlich nur durch staatliches Verorden "von oben" oder Ändern der religiösen Vorschriften aus der Welt schaffen? Was ist der beste politische Weg in dieser Angelegenheit?        
 

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Rene Wolf
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Verbunden: 19.05.2012 - 09:03
Frau Knobloch klaut!

Frau Knobloch stiehlt Gedanken von Heinz Galinski. Ihr fällt nichts Neues ein. Aktuell in der "Süddeutschen Zeitung". Hier bitte weiterlesen

Liebe Frau Hecht- Galinski,

den folgenden Beitrag widme ich Ihnen.

Charlotte Knobloch zur Beschneidungs- Debatte: "Nicht einmal in meinen Albträumen habe ich geahnt, dass ich mir kurz vor meinem achtzigsten Geburtstag die Frage stellen muss, ob ich den Judenmord überleben durfte, um das erleben zu müssen."

Das erinnert an Ihren Vater, Heinz Galinski, ehemaliger Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland: "Ich habe Auschwitz nicht überlebt, um zu neuem Unrecht zu schweigen."

Frau Knobloch gehört zur "Erlebnis- Generation", ist also traumatisiert und darüber hinaus paranoid. Das dürfen wir ihr nicht vorwerfen. Es ist traurig. Entscheidend ist die Frage, wohin dieses Trauma führt. Aus Opfern können Täter werden. In der Abwandlung des Zitates von Heinz Galinski zeigt Frau Knobloch, dass sie keine neuen Gedanken entwickeln kann. Auch nicht zu Günter Grass, über dem sie weiter die beliebte Antisemitismus- Keule schwingt.

Dieses "copy and past"- System ist Teil der Holocaust- Industrie (siehe Norman Finkelstein), der es vor allem um Geld geht. Und vorweg: Ja, es gab den Holocaust. Aber welchen meinen wir damit? Den Völkermord an Indianern? Die Opfer der Kolonial- Herrschaft im Allgemeinen? Nein, der Mord an Millionen Juden ist einzigartig. Warum? Weil Juden das auserwählte Volk sind, welches sich immer auf religiöse Texte berufen darf, welche bekannterweise historisch absolut verbürgt sind.

Im Namen der jüdischen Religion dürfen nicht nur Kinder beschnitten werden, Israel darf auch Palästinenser vertreiben und ermorden. Israel darf hunderte von Atomsprengköpfen besitzen und damit Nachbarländern drohen. Es ist "Das elfte Gebot: Israel darf alles." (siehe Buchtitel von Evelyn Hecht- Galinski, der Tochter von Heinz Galinski)

Menschen sollten selbst entscheiden, woran sie glauben und was sie sich abschneiden lassen. Ist ein Kleinkind zu dieser Entscheidung fähig?

Der amerikanische Physiker und Nobelpreisträger Steven Weinberg:
"Religion ist eine Beleidigung der Menschenwürde. Mit oder ohne Religion können sich gute Menschen gut verhalten oder böse Menschen Böses tun. Damit gute Menschen Böses tun- dafür braucht es Religion." Letzteres war natürlich "copy and past". Mir fällt auch nichts mehr ein.

 

Nu pogodi!

René L. Wolf

 

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Rene Wolf
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Verbunden: 19.05.2012 - 09:03
Beschnittenes Denken: Religion

1. Schmerzen und Ekel

 
Warum ich auch noch meinen Senf zum Thema "Beschneidung" absondern muss? Nun, ich wurde beschnitten. Schön war´s nicht. Zwar kam ich in den Genuss einer Vollnarkose, aber die nachträglichen Schmerzen kann ich nie vergessen. Und jetzt wirds eklig. Im Krankenzimmer lag ein Junge neben mir, der sich den Zellstoff- Kranz, der zur Blutstillung um die Eichel genäht wurde, abgerissen hatte.Der Junge glaubte wahrscheinlich, damit die Ursache seiner Schmerzen an der Wurzel zu packen. Fast eine ganze Nacht lang hat er geschrieen. 
 
Aus der Südwest Presse, siehe hier 
 
""Es ist in etwa vergleichbar mit einem Zahn, den man ohne Betäubung gezogen bekommt", beschrieb es jüngst der Kinderarzt Daniel Shinhar gegenüber Medien. Die psychologischen Folgen dieser Tortur seien posttraumatische Störungen: "Das Baby ist wahnsinnigem Stress ausgesetzt."
 
Dennoch bin ich dankbar für diesen Eingriff. Ich litt an Phimose. Wäre ich aus religiösen Gründen beschnitten worden, hätte das zum Generationen- Konflikt mit meinen Eltern beigetragen.
 
 
 
2. Gesetze
 
Von eklig nun zu juristisch, was Rolf Ehlers, der ja bereits auf den Paragraph 223 StGB hingewiesen hat,  freuen wird.
 
"Festzustellen bleibt, dass die Beschneidung von Jungen im Geltungsbereich deutschen Rechts nicht erlaubt und unter Strafe gestellt ist."
(Hintergrund.de, siehe hier)
 
Wieso?
 
"Zum einen gewährleistet das Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen, also auch die von Kindern, im Geltungsbereich der Verfassung. Des Weiteren stellt das Strafgesetzbuch in Paragraph 223 die Körperverletzung unter Strafe. Das bedeutet, dass jeder medizinisch nicht indizierte Eingriff rechtswidrig ist. Insofern ist die Rechtslage eindeutig, und dagegen hilft weder Herumlamentieren noch die Berufung auf Traditionen, Brauchtum oder auf Gott.
 
Zwar gewährleistet Artikel 4 des Grundgesetzes die Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses wie auch eine ungestörte Religionsausübung, aber diesen Rechten geht allein schon von der Bedeutung des Artikels 2 und auch von der Systematik des Grundrechtskatalogs das Individualrecht auf körperliche Unversehrtheit vor. Daher hat das Kölner Landgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2012, wonach eine Beschneidung strafbar ist, entsprechend den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland richtig entschieden. Eine Bestrafung des Arztes erfolgte nur deshalb nicht, weil er sich in einem Verbotsirrtum befand; die bisherige Praxis der Beschneidung ist in Deutschland illegal." (Hintergrund.de, siehe letzte Verlinkung)
 
 
 
3. Religion
 
"Recht haben aber dennoch die muslimischen und jüdischen Organisationen, die unseren Staat wegen seiner Regelung der Strafbarkeit der religiös motivierten Beschneidung von Jungen für unsensibel halten und sich „auf unerhörte Weise“ beeinträchtigt fühlen." (Zitat Rolf Ehlers)
 
"Unerhört" und "unsensibel" ist jegliche Beschneidung, die keine medizinische Notwendigkeit zur Grundlage hat. Ob nun Mädchen oder Jungen unnötig beschnitten werden, diese Frage ist für mich nachrangig.
 
"Auch der Hinweis, Beschneidung sei eine elementare Voraussetzung, um sich dem Judentum zugehörig zu fühlen, läuft bei den Gegnern ins Leere. Man ist Jude, wenn die Mutter jüdisch ist. "Das hat mit den Genitalien nichts zu tun", erklärt Ronit Tamir. Die Identifikation mit der Religion und deren Werte sei viel mehr ein ganz persönlicher Prozess." (Südwest Presse, siehe obigen Link)
 
Es ist schon ein Kreuz mit den Religionen. Da werden Märchenbücher wie Geschichtsbücher gelesen. Wenn´s nur beim Schnippeln bliebe- aber nein: Religion ist für Kriege gut; zum Machterhalt; sie lenkt von geostrategischen Interessen ab; von der Möglichkeit kritischen Hinterfragens: "das ist eben von Gott so gewollt" usw.
 
 
 
4. Satire gefällig?
 
Was wären aber die Folgen eines Beschneidungs- Verbots? Würden Beschneidungen dann nicht in dunklen Hinterzimmern ohne Beachtung der Hygiene und der Inkompetent illegaler Beschneider vollzogen?
Mit der gleichen Logik wäre zu fragen:
  • Sollten wir nicht den sexuellen Missbrauch von Kindern, der nicht nur- aber auch- bei Priestern Tradition hat (und damit auch als eine Art "religiösen Brauchtums" benannt werden kann), legalisieren?
  • Öffentliche Vergewaltigung Minderjähriger, unter Aufsicht eines Arztes?
  • Ist doch besser, als dass Fritzl seine Tochter jahrelang im Keller einsperren muss, oder?
 
 
5. Warum gerade dieser Diskurs?
 
Peter Weber wundert sich, warum das Thema "Beschneidung" so hochgekocht wird. Das sieht der "Hintergrund" ähnlich:
 
"PS: Im Übrigen gäbe es zurzeit andere wichtige Probleme zu diskutieren: 
Die Zulassung des bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr im Innern; die Beteiligung Deutschlands mit einem Kriegsschiff an dem Syrienkonflikt; die immer noch fehlende Regulierung der Finanzmärkte; den Demokratieabbau in Deutschland (von den USA ganz zu schweigen); die Kumpanei von Staatsorganen mit Rechtsextremisten; die Verfolgung westlicher Dissidenten wie des WikiLeaks-Sprechers Julian Assange sowie die unmenschlichen Haftbedingungen seines Informanten Bradley Manning in den USA usw. usw."
 
Wir sind eben satt und was schert uns die Welt außerhalb Deutschlands? Leisten wir uns ruhig ein paar Luxus- Debatten. Und überhaupt: Mein Glied ist mir näher als unsere Mitgliedschaft in der NATO.

Nu pogodi!

René L. Wolf

 

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