Deutschland ist zu einem Staat 'im weitesten Sinne' verkommen
Die politische Ordnung einer privilegierten Gruppe
Was müsst ihr auch spazierengehen …!
► von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Warum der Versuch der Abweichler, zu einer friedlichen Koexistenz mit diesem Staat zu gelangen, zum Scheitern verurteilt ist.
Von den drei Kriterien der Staatlichkeit nach der klassischen Lehre: „Staatsgebiet, Staatsvolk und staatliche Ordnung“ sind jenem Gebilde, das sich 'Bundesrepublik Deutschland' nennen lässt, bereits zwei weitgehend abhanden gekommen. Deutschland ist damit zu „einem Staat im weitesten Sinne“ verkommen, was heißt, es handelt sich um das Äußerste, was mit viel gutem Willen noch als Staat bezeichnet werden kann.
Bei Wikipedia finden sich folgende Aussagen:
»Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Georg Jellinek, *1851; †1911). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet, ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.«