Das Grund- ist kein Naturgesetz. Nur Naturgesetze überdauern Jahrmillionen.
Und das reicht noch gar nicht.
► von Egon W. Kreutzer
Grundgesetze, Bundesgesetze, Landesgesetze und kommunale Satzungen sind wie Gartenabfälle im Kompost. Sie verrotten. Bis nichts mehr von ihrer ursprünglichen Form und ihrem ursprünglichen Zweck zu erkennen ist, vergehen immer nur wenige Jahre, manchmal ein Jahrhundert, doch das ist schon sehr selten.
Die Annahme, menschengemachtes Recht sei auf Ewigkeit in Stein gemeißelt, ist Blödsinn. Das Recht wandelt sich mit der Zeit genauso wie die Mode. Wer sich dagegen sträubt, wird zurecht als ewig-gestrig angesehen.
Zu den langlebigsten Gesetzen in Deutschland gehört wohl die Strafbarkeit homosexueller Handlungen zwischen Männern. Vom ersten Inkrafttreten des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch am 1. Januar 1872 bis zum Gesetz über die Eheschließung homosexueller Paare, also zur vollständigen Umkehrung der Rechtsauffassung, vergingen 145 Jahre. Anderswo auf der Welt kann Homosexualität nach wie vor zur plötzlichen Kopflosigkeit führen. Nur nicht drüber nachdenken! Es kommt eh‘ nichts dabei raus, außer dem, was wir schon wissen: Gesetze sind kurzlebig.