► von Yavuz Özoguz
Glaubt man den Medien, so steht der US-Überfall auf Syrien unmittelbar bevor. Es kann sich nur noch um Tage oder Wochen handeln. Die Medien in Deutschland steigern sich in einen blutrünstigen Kriegsrausch, wie es das Land schon lange nicht mehr erlebt hat.
Aus Sicht der meisten deutschen Medien ist klar, dass Assad die Chemiewaffen eingesetzt hat. Rühmliche Ausnahmen, wie die Tageszeitung junge welt, bestätigen lediglich die Regel. Ausgehend von dieser durch den US-Präsidenten, Israel, den Saudischen Despoten und anderen Golftyrannen vorgegebenen „Wahrheit“ plappern die Medien stakkatoartig das Kriegsgetrommel nach. Sie werden dabei zu Papageien von Geiern [inspiriert, Anm. Admin].
Es gibt drei Möglichkeiten, wer die Chemiewaffen eingesetzt hat (falls sie eingesetzt wurden). Die erste ist die Regierungsseite von Assad, wobei unberücksichtigt bleiben soll, ob mit oder ohne Zustimmung der Regierung. Die zweite sind die Gegner, wobei unberücksichtigt bleiben soll, ob es um die sogenannte Freie Syrische Armee, die Al-Nusra-Front oder andere Terroristen handelt. Die dritte Möglichkeit wäre eine versteckte ausländische Operation, z.B. von Israel. Für alle drei Optionen stellt sich die Frage, in wie weit ein Angriff der USA auf Syrien vom Völkerrecht gedeckt wäre.
Zunächst einmal ist bei der bestehenden Ausgangskonstellation im UN-Sicherheitsrat klar, dass es keine völkerrechtsverbindliche UN-Resolution geben wird, da Russland und China zu einer anderen Bewertung der Geschehnisse kommen als der Westen und somit eine Bombardierung Syriens nicht zulassen werden. Die Frage nach Mehrheiten im UN-Sicherheitsrat stellt sich daher nicht. Sie könnte durchaus zu Ungunsten des Westens ausfallen könnte, zumal auch die Briten sich enthalten könnten. Darf die USA unter diesen Umständen Syrien dennoch bombardieren?
Um die Fragestellung noch deutlicher und drastischer zu formulieren: Nehmen wir einmal an, Assad hätte Chemiewaffen eingesetzt, denn Szenarien zur Beurteilung einer Rechtslage sind zulässig. Und nehmen wir an, die Westliche Welt einschließlich der Briten sind der festen Überzeugung, Assad muss bestraft werden. Dürfen unter diesen Umständen die Militärs der Westlichen Welt von sich aus Syrien ohne UN-Mandat angreifen?
Die Argumente der Westlichen Welt diesbezüglich lauten unter anderem, dass ein Militäreinsatz den Bürgern in Syrien nützen würde und kein Militäreinsatz andere (und auch Assad) dazu ermutigen könnte, weiterhin Massenvernichtungswaffen einzusetzen. Doch sind das Argumente, die eine völkerrechtliche Relevanz haben? Darf gemäß dem Völkerrecht die Westliche Welt Ankläger, Richter und Vollstrecker ihres eigenen Urteiles zugleich sein?
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