Zentralismus ist erst, wenn der Frisörtermin vom Kanzleramt genehmigt wird.
► von Egon W. Kreutzer, Elsendorf
Lassen Sie mich diesen heutigen Kommentar damit beginnen, dass inzwischen nicht nur die üble Nachrede gegenüber Politikern strafbewehrt ist, sondern nun schon die „Beleidigung“, die ja in der Regel keine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinung ist, und dabei so wenig konkret definiert zu werden braucht, wie Hass und Hetze.
Wer es also noch wagen sollte, sich in einer Form kritisch zu äußern, die – so gerechtfertigt das auch immer sein mag – Spuren von Abfälligkeit enthalten und somit als Beleidigung aufgefasst werden könnte, sollte sich bewusst sein, sich damit bis zu drei Jahren Gefängnis einhandeln zu können. Hier die gerade ein paar Tage alte Neufassung des §188 StGB.