Absurdität einer Pflichtimpfung gegen Masern!
Masernimpfung muss das sein?
Mütter klagen vor Gericht.
Vorbemerkung: Die 'Ständige Impfkommission' (STIKO) ist organisatorisch dem Robert Koch-Institut (RKI) zugeordnet. Für die Zulassung von Impfstoffen ist die STIKO zwar nicht zuständig – darüber entscheidet die EU-Kommission nach einer Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) sowie auf nationaler Ebene das 'Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte' (BfArM). [H.S.]
Laut BVerfG haben Babys bis zum 18. Lebensmonat laut Impfplan der STIKO 34 (vierunddreißig!!) irreversible Impfungen zu ertragen. Doch die denkwürdige Corona-Politik hinterlässt Folgen, die der Impfindustrie nicht gefallen. Immer mehr Eltern fangen an, die Sinnhaftigkeit dieses Impf-Marathons zu hinterfragen.
So diese Mutter, die sich der Pflicht zum Nachweis der Masern-Impfung ihres 5-jährigen Kindes verweigert und am 8. Juli 2024 vor dem bayerischen Verwaltungsgericht München klagte. Sie hat das Wohl ihres Kindes über das Pflichtbewusstsein eines folgsamen Bürgers gestellt. Das Schweigen seitens der Kammer, bestehend aus drei Richtern und zwei Schöffen, war sehr vielsagend.
Einige Aussagen von Rechtsanwalt Edgar Siemund, Mitglied der Vereinigung unabhängiger 'Anwälte für Aufklärung' (AfA), wurden aus dem Video, dass Sie weiter unten im Artikel finden, von Helmut Schnug transkribiert: