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Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht


► von Claudia B.


Das Bundesverwaltungsgericht musste klären, ob das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eine Befreiung vom Schulunterricht begründen kann.

Eine junge Gymnasiastin empfand es als Zumutung, mit den Kleidungsgewohnheiten und Verhaltensweisen von Mitschülern beim Schwimmen konfrontiert zu werden und klagte 2011 gegen die Pflicht, am Schwimmunterricht unter diesen Bedingungen teilzunehmen. Vor gut 5 Jahren kam die Familie aus Marokko. Nicht so weit von Europa entfernt als hätte man nicht im Vorfeld schon Eindrücke des kulturellen europäischen Miteinanders mitbekommen können.

So entsteht fast der Eindruck, als sei das Mädchen von den Eltern zur Durchsetzung engstirniger Interessen vorgeführt worden, die gleichzeitig von einem hohen Maß an Intoleranz zeugen. Denn würde der Islam zwingend eine Vollverschleierung o. ä. vorschreiben, wäre das Kopftuch oder gar Barhäuptigkeit nicht möglich. Das hat nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun, sondern mit der Unfähigkeit zu toleranterer Auslegung und Unterdrückung von Frauen. Für Menschen extremer religiöser Gesinnung muss unsere europäische Kultur demnach fast unerträglich sein. Sicher, Toleranz heißt nicht, alles mitmachen zu müssen – aber das gilt für beide Seiten.

Somit kann man nicht immer jedes Abweichen von einer strengen Glaubensmoral mit dem Ruf nach Religionsfreiheit einfordern. Die Bereitschaft zur Integration muss auch von anderer Seite erkennbar sein, will man nicht unnötig provozieren. Letztlich soll das Mädchen in unsere Kultur hineinwachsen – die Wahl der Eltern - und wird sich in unserer Kultur unweigerlich anders mit dem anderen Geschlecht auseinandersetzen müssen. Mit dem Kompromiss wird ihr jedoch sehr wahrscheinlich ein „Ankommen“ erschwert. Als mündige Bürgerin, als Arbeitnehmerin und in ihrer Rolle als Frau wird sie zwischen strengster islamischer Auslegung und all den Versuchungen des 21. Jh. jonglieren müssen. Ähnliche Herausforderungen, Kinder vor Versuchungen zu schützen, erleben Eltern beim Umgang mit dem Internet oder mit „schaurigen“ Filmen wie Krabat.

  • Müssen jetzt zukünftig die Lehrpläne geändert werden, weil sie was von Liebe, Leid und Krieg erzählen?
  • Es ist alles nicht mehr wegzudenken, man kann dem nicht ständig ausweichen. Wie also damit umgehen?

Der Anblick von Jungen in Badehosen wäre unzumutbar, so die Begründung, wie auch Berührungen anderer Schülerinnen. Damit lehrt man dem Kind, das Körperlichkeit etwas abschreckendes, beschämendes, schmutziges ist. U. u., das Jungen/ Männer potentielle Täter sind und grundsätzlich unfähig, sich zu regulieren. Was sagt das über den Vater des Mädchens aus. Frauen, die von Männern angestarrt bzw. belästigt werden, Respektlosigkeit brauchen wir hier tatsächlich nicht. Und das darf von staatlicher Seite nicht auch noch forciert werden, indem man Frauen einhüllt; denn Gleichberechtigung ist heute noch nicht überall selbstverständlich. Nicht zu vergessen, dass auch wir als Bürger auf der Straße oder in den Medien uns ebenso manche „Verschleierungspraktik“ ansehen müssen, egal in welcher Form. Und das kann ebenfalls als unzumutbar erlebt werden. Denn wir sehen uns mit Maßstäben konfrontiert, die man vom Christentum aus den letzten Jahrhunderten kennt. Eine Kleiderordnung wird instrumentalisiert, die im staubigen Wüstenklima und aus anderen Gründen vielleicht nötig war bzw. noch ist. Aber wie dringend angebracht erscheint dies in unseren aufgeklärten Klimazonen?

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