► von Franz Garnreiter / isw – Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V.
Mitte Mai wurde bekannt, dass die drei Atomstromkonzerne E.ON, RWE und EnBW (der vierte Atomstromkonzern Vattenfall ist hier nicht mit dabei) der Bundesregierung die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung anbieten wollen, in die sie alle ihre AKWs einbringen würden, daneben auch ihre Rückstellungen für die Ausstiegskosten aus der Atomenergie, und zudem würden sie ihre Schadensersatzklagen wegen des Atomausstiegs von 2011 zurück ziehen. Dafür soll der verbleibende Betrieb der AKWs und alle mit der Abwicklung der Atomenergie zusammenhängenden Fragen und Kosten in die Verantwortung der Stiftung fallen, d.h. also dem Steuerzahler auferlegt werden. Was ist von dem Vorschlag zu halten, der spontan weitgehend auf verbale Ablehnung stieß?
► Die Konzerne würden sehr viel geben, um ihre AKWs los zu werden
Die erste Frage ist: Was ist es aus Konzernsicht wert, wenn sie heute ihre AKWs abgeben? Auf wie viele schon angesammelte und in der AKW-Restlaufzeit erreichbare Erlöse würden sie verzichten?
Die Atomstromkonzerne sind verpflichtet, am Laufzeitende die Stilllegungs- und Abrisskosten der AKWs zu bezahlen sowie die Endlagerkosten ihrer strahlenden Abfälle. Dafür müssen sie während des AKW-Betriebes Rückstellungen bilden, das sind Gewinne, die nicht versteuert werden müssen, weil diese Gelder schon heute reserviert sind für eben die Kosten der AKW-Entsorgung. Weil das noch jahrzehnteweit in der Zukunft lag und liegt, konnten und können die Stromkonzerne diese Milliardenbeträge für ihr übliches Geschäft profitbringend nutzen, für den Konkurrenzkampf um Marktanteile, hier und in der Welt. Das haben sie sehr ausgiebig getan.
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