► von Ulla Jelpke, MdB
Mit der Beobachtung linker Bundestagsabgeordneter sei jetzt Schluß, war vor wenigen Wochen in der Presse zu lesen. So einfach ist es freilich nicht. Fakt ist: Abgeordnete der Linkspartei werden jetzt nicht mehr pauschal wie Verfassungsfeinde behandelt – im Einzelfall aber schon, und die Option zu großflächiger Beobachtung bleibt bestehen.
Die »Beobachtungspriorisierung«, wie der Verfassungsschutz das nennt, hat ihre Gründe vor allem im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Fall Bodo Ramelow. [1] Der frühere Fraktionsvize im Bundestag war (mindestens) bis zu seinem Ausscheiden aus dem Parlament beobachtet worden. Dabei hat er es sogar schriftlich, daß er »individuell nicht verdächtig« ist, »Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen«. So faßte das Gericht die Darlegungen vorheriger Instanzen und des Bundeamtes für Verfassungsschutz zusammen. Daß er trotzdem beobachtet worden war, lag allein an seiner Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Die Schnüffler wollten wissen, wie viel Leine er den »Extremisten« läßt.
Im Oktober 2013 erklärten die Karlsruher Richter diese extensive Auslegung des Bundesverfassungsschutzgesetzes für grundgesetzwidrig. Sie verwiesen auf die zentrale Rolle, die dem freien Abgeordnetenmandat in einer Demokratie zukomme. Die »Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle« sei essentiell. Eben diese »kommunikative Freiheit« sei aber bedroht, weil die Beobachtung stigmatisierenden Charakter habe und Bürger deswegen womöglich vor einer Kontaktaufnahme mit den Beobachteten zurückschreckten. Abgeordnete, die nicht unter konkretem »Extremismusverdacht« sind, dürfen daher nicht beobachtet werden, auch nicht, indem »nur« öffentlich zugängliche Informationen über sie gesammelt werden. Auch Abgeordnete, die Strömungen angehören, die vom Verfassungsschutz explizit für extremistisch erklärt werden, dürften nicht allein schon deshalb beobachtet werden, sondern nur dann, wenn ihnen nachzuweisen wäre, daß ihre parlamentarische Arbeit konkret darauf ziele, die Demokratie zu bekämpfen. Damit hat der Geheimdienst einen gehörigen Dämpfer erhalten.
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