Überzogene Kampfmaßnahmen oder berechtigte Gegenwehr gegen Bahn AG und EVG?
► von Helga Müller
Am Samstag, dem 6. September 2014 streikte die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL [1]) ein zweites Mal für 3 Stunden von 6 bis 9 Uhr, nachdem sie am Montag, dem 1. September zu den ersten Warnstreiks am Abend von 18-21 Uhr aufgerufen hatte.
Der GdL geht es in diesem Tarifkampf nicht nur um mehr Lohn, sondern v.a. um bessere Regelungen der Arbeits- und Schichtzeiten sowohl für die LokführerInnen als auch für die ZugbegleiterInnen. So soll die Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich um zwei Stunden auf 37 Stunden verkürzt werden. Die maximale Fahrzeit auf der Lok soll um eine Stunde reduziert werden - aktuell sind Fahrzeiten von bis zu 9 Stunden erlaubt. Außerdem sollen die Überstunden auf 50 pro Jahr beschränkt werden, bisher gibt es keine Begrenzung. Bei Schichtverlängerung soll ein Zuschlag von 50% fällig werden. In Zukunft sollen höchstens fünf Schichten in fünf Tagen verplant werden dürfen, bisher können Dienstpläne bis zu 7 Schichten in 6 Tagen vorsehen. Wochenenden sollen künftig von Freitag 22 bis Montag 6 Uhr gelten, statt wie bisher von Freitag 24 bis Montag 4 Uhr.
All diese Forderungen sind nicht nur für Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Reproduktion der Beschäftigten dringend notwendig, sondern liegen auch im unmittelbaren Interesse der Fahrgäste und der Sicherheit des Bahnverkehrs.
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