► von Volker Bräutigam
Seit Beginn der Ukraine-Krise hagelt es bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Proteste gegen als tendenziös empfundene Nachrichtensendungen, politische Magazine und Talkshows. Das rußlandfeindliche und »pro-westliche«, den politischen Zielen von USA, EU und NATO verpflichtete Programmangebot wird als schwere Schlagseite empfunden. Die massenhaft einlaufende Kritik beschäftigt die Aufsichtsgremien der Rundfunkanbieter – mit der Konsequenz, daß das Management der Anstalten unter Begründungsdruck gerät und sich häufig in Erklärungsnot befindet. Die Anzahl der Beschwerden hat einen derartigen Umfang angenommen, daß die Sender der ARD zu Verfahrenstricks greifen, um mit der Protestflut fertig zu werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD [1]) ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, nicht einmal ein eingetragener Verein. Sie ist nur eine mittels Staatsvertrag [2] und Verwaltungsvereinbarungen der Bundesländer geschaffene Plattform, auf der die Länder-Rundfunkanstalten ihr Gemeinschaftsprogramm verabreden und anbieten, eben »Das Erste [3]«. Jede Anstalt liefert einen ihrer Reichweite entsprechenden Programmanteil; jede finanziert ihren Anteil am weltweiten Korrespondentennetz des »Ersten«. WDR [4]-Leute berichten aus Washington, Moskau und der Ukraine. Für den Nahen Osten ist der BR [5] zuständig. Aus London und zum Beispiel aus Beijing melden sich NDR [6]-Journalisten.
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