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Desweiteren weise ich ausdrücklich darauf hin, dass auch unverlangte Telefon-Werbung rechtswidrig ist und kostenpflichtige Abmahnungen rechtfertigt. Seit dem 1. Oktober 2021 müssen die Verursacher von Werbeanrufen die vorherige Zustimmung des Angerufenen einholen und diese Zustimmung für fünf Jahre dokumentieren. Die Bundesnetzagentur kann mit der neuen Regelung strikter gegen ungebetene Anrufe vorgehen und pro Fall bis zu 50.000 Euro Strafe verhängen.

Umfragen werden grundsätzlich nicht beantwortet.


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[3] https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html