► von Marcus Otono
Genau wie eine schreckliche Filmfassung von „Groundhog Day [1]” wiederholen sich Polizeimorde an AfroamerikanerInnen in den Vereinigten Staaten ständig. Die jüngste Wiederholung nach diesem makabren Muster ereignete sich am 12. April 2015 in der Ostküstenstadt Baltimore, wo der 25-jährige Freddie Gray [2] nach einer brutalen Misshandlung in Polizeigewahrsam eine Woche später den Folgen einer komplizierten Wirbelsäulenfraktur erlag.
Obschon einige Einzelheiten noch unbekannt sind, sind doch die wichtigsten Tatsachen bereits unumstößlich klar. Freddie Gray starb und seine tödliche Verletzung erhielt er in Polizeigewahrsam. Ihm wurde medizinische Behandlung vor Ort verweigert, und er wurde in einem Polizeiwagen transportiert.
Anfänglich hieß es, Gray sei unbewaffnet gewesen, später behauptete die Polizei, er habe ein Springmesser gehabt. Es stellte sich jedoch heraus, dass dies ein normales Taschenmesser war, bestätigt auch vom Staatsanwaltsbüro der Stadt.
Der für Außenstehende unglaubliche Vorwand für Grays Festnahme war die Aussage, er hätte Augenkontakt mit einem der sechs Polizisten, die ihn verhafteten, gehabt und wäre dann vor ihnen davon gelaufen. Er wurde gejagt, nieder geschlagen und in einen Polizeiwagen geworfen. Irgendwann im Verlaufe dieses Geschehens wurde seine Wirbelsäule durchtrennt.
Warum Freddie Gray davon lief, ist unbekannt. Er war nicht im Besitz von Drogen und es lag keine ausstehende Verfügung gegen ihn vor. Unbestätigte Berichte sagen aus, dass die Polizisten Gray vor kurzem körperliche Gewalt angedroht hätten.
► Das Schema des Polizeiterrors
Alles an diesem Fall ähnelt auf schaurige Weise anderen Vorfällen im letzten Jahr – der Mord am 12. Februar 2014 durch Ordnungshüter an dem 17-jährigen Trayvon Martin [3] in Sanford, Florida, die Tode von Mike Brown [4] in Ferguson, Missouri, im letzten Sommer und von Eric Garner [5] in New York, die Ermordung des 12-jährigen Tamir Rice [6] in Cleveland, Ohio, die von hinten erfolgte Erschießung von Walter Scott [7] in South Carolina, dem man nachträglich eine Waffe unterschob.
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