► von Ulla Jelpke, MdB / Mitherausgeberin der Zweiwochenschrift Ossietzky
Dem US-Geheimdienst NSA [1] ist es egal, ob er seine Schnüffelaktionen von den USA aus startet oder vom Gelände US-amerikanischer Einrichtungen in Deutschland. Aus deutscher Sicht ist das freilich relevant: Das Telekommunikationsgeheimnis ist in Artikel 10 [2] des Grundgesetzes festgelegt, es darf nur in besonderen Ausnahmen eingeschränkt werden. Was tun?
Eigentlich ist es Aufgabe deutscher Staatsgewalt, die Bürger vor Grundrechtsverletzungen zu schützen. Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier [3] führt dazu aus, deutsche Behörden hätten die Aufgabe, »Eingriffe ausländischer Mächte in das Telekommunikationsgeheimnis, die von deutschem Boden aus vorgenommen werden, zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden. Sie sind dazu auch verpflichtet.«
Aber davon ist nicht viel zu erkennen. Die Bundeskanzlerin beschwört die »transatlantische Partnerschaft«, der Verfassungsschutz [4] hüllt sich in Schweigen, der Bundesnachrichtendienst (BND [5]) beteuert, sich streng an Recht und Gesetz zu halten, und die Bundesanwaltschaft [6] windet sich, um Ermittlungsverfahren gegen die Täter mit Wohnsitz USA zu vermeiden. Wenn die USA »weltweit übermäßig Internetkommunikation überwacht, kritisiere ich das«, säuselt Innenminister Thomas de Maizière [7] in der FAZ, aber das sei immer noch »weniger kritikwürdig, als wenn private Unternehmen aus reinem Gewinninteresse den umfassenden Handel mit persönlichen Daten zum Geschäftsmodell machen.« Das alles drückt nicht gerade kämpferische Entschlossenheit zur Verteidigung unserer Grundrechte aus.
Manchen Politikern platzt da der Kragen: Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl [8] warf im Juli 2014 den USA vor: »Sie führen sich in Deutschland auf wie eine digitale Besatzungsmacht.« Und auch Gregor Gysi erörterte in einer Bundestagsrede schon vor einem Jahr die Frage, ob Deutschland wirklich »souverän« sei, und warf der Kanzlerin »Duckmäusertum« vor.
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