► von Jürgen Roth
Während die BRD-Stromwirtschaft gerade mit der Ausdehnung nach Osten beschäftigt war, brachte der CSU-Abgeordnete Engelsberger [1] das „Stromeinspeisungsgesetz [2]“ ((StromEinspG) im Bundestag ein. Es sollte v.a. Wasserkraftwerken und Windrädern Mindesttarife garantieren und wurde unter „Rot-Grün“ erheblich ausgeweitet. Unter dem Namen Erneuerbare-Energien-Gesetz [3] (EEG) sichert es seit 2000 feste Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Biomasse. Die Höhe der Sätze richtet sich nach Art der Erzeugungstechnik, Standort, Größe der Anlage und gilt bis zu 20 Jahren Dauer. Mit Start des Einspeisegesetzes 1991 betrug der Anteil erneuerbarer Stromquellen 3,1 %, mit dem des EEG 6,6 % und stieg bis 2013 auf 24,7 %.
Selbst die Union/FDP-Bundesregierung beschloss nach der Havarie des Kernkraftwerks in Fukushima den beschleunigten Ausstieg aus der Atomkernspaltungsenergie zugunsten der „Erneuerbaren Energien [4]“ (EE). Eigentlich ein vernünftiger Weg, sollte man denken, denn wenn die große Mehrheit der KlimaforscherInnen Recht hat, kann so dem Treibhauseffekt gegengesteuert werden.

► Speicherfrage
Solar- und Windkraft erzeugen aber nur unstetig Strom - je nach Wetter und Tageszeit. Es müssen also Reservekraftwerke vorgehalten werden. Bestens geeignet sind hier Erdgaskraftwerke [5], die schnell zugeschaltet und abgekoppelt werden können. Die Grundlastkraftwerke [6] - Braunkohleblöcke, AKWs - können das nicht. Sie laufen im Dauerbetrieb, AKWs sind zudem nur mit Volllast betriebsfähig und nicht regelbar. Aufgrund des vorrangigen Einspeisegebotes für EE kann das Stromnetz starken Schwankungen unterworfen sein, was technische Probleme mit sich bringt. Starken betriebswirtschaftlichen Anreizen für einen schnellen Ausbau regenerativer Erzeugungssysteme stehen vollkommen unzureichende zur Schaffung von Speichersystemen, zum Erhalt von Backup-Kapazitäten (Gaskraftwerke) und schwierige Rechtsverhältnisse zur Schaffung der notwendigen Übertragungskapazitäten (Netze) gegenüber.
❖ [7]weiterlesen [8]