Hartz-IV Sanktionshungern – ein „Experiment mit der Wahrheit“
Angesichts der Brisanz der Lage wird das Kritische Netzwerk ab sofort regelmäßig über den Fortgang der Entwicklung bezüglich unseres liebgewonnenen und couragierten Freundes Ralph Boes informieren, der sich heute - 2. September 2015 - im 64ten (!!) Sanktionshungertag befindet.
Sein Zustand ist bedenklich. Seit dem 1. Juli hat er über 13 kg verloren. Immer häufiger hat er Schwindelanfälle und ist nervlich sehr angespannt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS [2]) lässt über die Sprecherin für „strategische Kommunikation“ verlauten, dass es bedauerlich sei, dass Herr Boes aus politischen Gründen seine Gesundheit gefährde. >> siehe offener Brief [3] (PDF). Wie das Sozialministerium sich eine würdige Existenzsicherung vorstellt bleibt jedoch unklar.
Das Sozialgesetzbuch II sieht bei Regelverstößen Kürzungen der Leistungen bis zu 100% inklusive Krankenkasse und Wohnung vor. Dieser Umstand wird – trotz der über 6000 Zwangsräumungen in Berlin pro Jahr - plump von der Politik verschwiegen. Statt dessen beruft man sich auf Sachleistungen, die im Falle der kompletten Kürzung ausgegeben werden könnten. Es bleibt schon an dieser Stelle die Frage offen, was mit den Menschen passiert, welche die Sachleistungen doch nicht erhalten, da es sich ja nur um eine Kann-Leistung handelt.
Noch merkwürdiger wird die stillschweigende Unterscheidung zwischen Existenzminimum und einer „letzten Grundversorgung“, die im kürzlich gesprochenen Urteil des Sozialgerichtes Berlin im Fall Ralph Boes zum Ausdruck kommt und offenbar der Ideologie der Regierung entspricht:
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