Gleichgewicht bei TTIP Verhandlungen
► von Conrad Schuhler / Vors. des Instituts für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V.
Das jüngste Märchen aus Berlin und Brüssel: Investor-Staat-Klageverfahren stünden nicht mehr zur Debatte – man würde sich auf öffentliche Gerichtsverfahren einigen.
Das Investor-Staat-Klageverfahren (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS [1]) steht mit im Zentrum der Kritik der TTIP-Gegner. Damit würde die private Schiedsgerichtsbarkeit über Schadenersatzforderungen der Unternehmen gegenüber Staaten eingeführt. Es würde das Ende aller demokratischen Bemühungen sein, Verbesserungen in Umweltschutz, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Lohnhöhe, Produktgestaltung einzuführen, sobald sie die Profitinteressen der Unternehmen negativ berühren. ISDS würde jeden substantiellen sozialen und ökologischen Fortschritt so teuer machen, dass er unerschwinglich wäre.

Wegen des enormen Widerstands sahen sich die TTIP-Verhandlungspartner genötigt, das ISDS-Thema aus den Verhandlungen vorübergehend herauszunehmen. Gleichzeitig starteten EU-Kommission und die Berliner Regierung eine Propagandaoffensive, ISDS seit tot, es würde keine privaten, sondern öffentliche Gerichte geben. Letzter Höhepunkt dieser Kampagne war die Präsentation eines neuen Vorschlags der EU-Kommission für das betreffende „Investment“-Kapitel des TTIP-Vertrags. Darin wird angeblich ein öffentlicher Gerichtshof einschließlich eines Berufungsgerichts vorgeschlagen.
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