► Von Ernst Wolff / Autor des Buches „Weltmacht IWF- Chronik eines Raubzugs“
Fast unbemerkt von der internationalen Öffentlichkeit ist es in den vergangenen Wochen bei Bankenrettungen in Italien und in Portugal zur Anwendung des sogenannten „Bail-in [1]“, also der Enteignung von Sparern, Aktionären und Anlegern, gekommen. In Italien waren vier Volksbanken in der Toskana (vergleichbar den deutsche Raiffeisenbanken) mit mehr als 1 Mio. Kunden betroffen. 130.000 Aktionäre und etwa 12.500 Anleihegläubiger – unter ihnen viele Kleinsparer und Rentner – verloren insgesamt ca. 750 Mio. Euro.
Die vier Volksbanken (Banca delle Marche, Banca Popolare dell’Etruria, Cassa di Risparmio di Ferrara und Cassa di Risparmio di Chieti) wurden unter Führung der italienischen Zentralbank (Banca d’Italia [2]) mit Geldern der UniCredit [3], der Intesa Sanpaolo [4], der UBI Banca [5] und durch Mittel der staatlichen Einlagensicherung mit einer Geldspritze in Höhe von etwa 3,6 Mrd. Euro gerettet. Nach der Bündelung ihrer faulen Kredite in einer Bad Bank [6] sollen die vier Geldinstitute nun an Investoren weiterverkauft werden.
Die Maßnahme selbst wie auch die Tatsache, dass die europäischen Mainstream-Medien sie weitgehend totschwiegen, sollte allen Menschen in Europa als Warnung und zugleich als Weckruf dienen: Am 1. Januar 2016 ist nämlich die sogenannte europäische Bankenabwicklungsrichtlinie [7] (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des „Bail-in“ innerhalb der gesamten Eurozone geltendes Recht.
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