► von Marie-Luise Volk, Gamlen
Wer bäckt denn nun? Die sogenannten „Handwerksbäcker“ oder auch ALDI Süd GmbH & Co. in der jeweiligen „Backstation“? Um das herauszufinden, wurde das Landgericht Duisburg bemüht. Zunächst sah es so aus, als ob es zum großen Showdown zwischen den beiden Streithähnen käme. Reichlich bizarr mutete die juristische Auseinandersetzung (Verfahren 22 O 77/10) zwischen ALDI und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. an. Dieser wollte, dass ALDI nicht mehr sagen darf, dass bei ALDI gebacken wird. Denn backen tun nur die „Handwerksbäcker“...
Unbestritten ist, dass ALDI halbgebackene Teiglinge bezieht, die dann in der Filiale in der Backstation fertiggebacken werden. Auf Knopfdruck des Kunden fällt dann das Brötchen frisch gebacken in das Ausgabefach.
Doch in einem lichten Moment schien es dem 1948 gegründeten "Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V." in Berlin zu dämmern, dass diese Auseinandersetzung nicht zu gewinnen war. Da ging es dem Zentralverband, der gemeinsam mit rund 390 Bäckerinnungen und 16 Landesinnungsverbänden die Interessen des Deutschen Bäckerhandwerks vertritt. ähnlich wie dem Fuchs in der Fabel „Der Fuchs und die Trauben“ [1], die dem griechischen Fabeldichter Äsop [2] zugeschrieben wird, Phaedrus [3] dichtete eine lateinische Fassung. „Die Trauben sind mir zu sauer“, meinte der Fuchs, als er sich eingestehen musste, dass für ihn die süßen Trauben unerreichbar waren.
Deswegen wurde diese juristische Auseinandersetzung einvernehmlich beendet. Einvernehmlich vielleicht auch deshalb, weil die Gefahr bestand, dass die Diskussion um Brot und Brötchen aus dem Ruder laufen könnte. Denn es geht nicht nur um Berufsehre, sondern um die Qualität der Backwaren. Und da gibt es genug Anlass, Kritik zu äußern.
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