► von Juristinnen und Juristen, Menschenrechtler und Menschenrechtlerinnen
Das "Comprehensive Economic and Trade Agreement", kurz CETA (dt. Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen, auch als Canada – EU Trade Agreement gelesen) ist ein geplantes europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Die unterzeichnenden Juristenverbände und Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland halten das zwischen EU und Kanada ausgehandelte Abkommen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Am 10. Oktober 2015 haben rund 250 000 Menschen in Berlin gegen TTIP [hier [1] und hier [2]], CETA [3] und TiSA [hier [4]] demonstriert und sich gegen geheime Schiedsgerichte zur Wehr gesetzt.

Die in CETA vorgesehenen Schiedsgerichte (Tribunale) sollen ohne Bindung an Europäisches Recht, an das Grundgesetz (GG) und weitere deutsche Gesetze entscheiden können. Sie können sich bei ihren Entscheidungen über europäisches und deutsches Recht hinwegsetzen.
Durch das Verfahren kann es auch zu Entscheidungen von Schiedsgerichten kommen, die zu europäischem oder deutschem Recht in Widerspruch stehen.
Die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des Sozialstaates (Art. 20 Abs. 1 GG [5]) und des Umweltschutzes (Art. 20 a GG [6]) müssen von Schiedsgerichten bei Abwägungen nicht berücksichtigt werden, da der CETA-Vertrag keine dem Grundgesetz vergleichbaren Rechte, Garantien und Verpflichtungen enthält.
Investoren können bei Schadensersatzklagen zwischen dem zuständigen nationalen Gericht und dem Schiedsgericht nach CETA das für sie günstigste Recht auswählen. Die Unterzeichner halten dies für unvereinbar mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz des gesetzlichen Richters, und sehen in der Übertragung von derartigen Entscheidungsbefugnissen einen Verzicht von Hoheitsrechten, der im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.
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