► von Ulrich Gellermann, Berlin
Du Fetzen der neuen Kriegspolitik, Du geschwollener Lumpen des dummen Nationalstolzes, Du Tarnstreifen der Demokratie, Du dünner Anstrich der neuen deutschen Herausforderung, Du Flattermann deutscher Großmanns-Sucht, Du Leichentuch einer friedlichen Bundesrepublik, Du schwarz-rot-goldene Einheitslüge! So oder so ähnlich könnte sich die Rede anhören, für die man bis zu fünf Jahren in den Knast gehen kann.

Daran erinnerte jüngst die kleine Konfektionsgröße im Amt des Regierungssprechers, Steffen Seibert [1], als er die Bundesbürger im Auftrag seiner Herrin warnte: Der Paragraph 90 [2] mit 90a [3] Strafgesetzbuch (StGB [4]), der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole strafbar nennt, würde keineswegs gestrichen, auch wenn man, gequält-gezwungen, demnächst die Beleidigungs-Handfessel lösen will, die ausländische Staatsvertreter vor ihrer Einstufung als Despoten schützen soll.
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, nennt sich der Paragraph, der die „Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder“ vor Beleidigungen schützen soll. Und tatsächlich verdienen die Farben der Bundesrepublik Deutschland Schutz. Sind sie doch Erbe der Revolution von 1848 [5], jenem kurzen historischen Moment, als das deutsche Bürgertum sich erhob und selbstbewusst Pressefreiheit, Lehrfreiheit sowie Glaubens- und Gewissensfreiheit forderte.
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