► von Dietmar Henning / wsws.org
Seit über einem Jahr weigert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz, Akten zum Bombenattentat auf das Münchener Oktoberfest vor über 35 Jahren herauszugeben.
Am 26. September 1980 starben in München beim schwersten rechtsterroristischen Anschlag der deutschen Nachkriegsgeschichte zwölf Unbeteiligte und der Attentäter Gundolf Köhler [1], über 200 wurden zum Teil schwer verletzt. Schon damals verschleierten die Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden die Hintergründe und Hintermänner des Anschlags.

Obwohl Indizien und Zeugenaussagen dafür sprachen, dass staatliche Behörden und neonazistische Terrorgruppen involviert waren, legten sie sich sehr schnell auf die Einzeltäterschaft Köhlers fest. Der Generalbundesanwalt stellte die Ermittlungen schon zwei Jahre nach dem Attentat ein.
Der Initiative des Journalisten Ulrich Chaussy [2] und des Opferanwalts Werner Dietrich war es zu verdanken, dass sich die Bundesanwaltschaft Ende 2014 gezwungen sah, das Verfahren wieder aufzunehmen. Im Februar 2015 forderte sie den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst auf, ihre Akten über das Oktoberfest-Attentat und die damalige rechte Szene zu sichten und relevante Akten zur Verfügung zu stellen.
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