► von Lothar Deeg, Sankt Petersburg
In St. Petersburg [2], der „Hauptstadt der Minihotels“ geht die Panik um – zumindest unter den Betreibern der kleinen und günstigen Herbergen. Ein neues Gesetz soll das Anbieten von Unterkünften in Wohngebäuden untersagen.
Am Freitag verabschiedete die Duma [3] einstimmig in erster Lesung eine gerade einmal 14 Worte lange Veränderung im russischen Wohnungsrecht. Sie verbietet die Unterbringung von Hotels oder die Gewährung von hotelartigen Dienstleistungen in Wohnräumen. Punkt.
Wohnungen sind – im Gegensatz zu Gewerbeflächen – zum Wohnen da. Ein Hotel oder Hostel ist aber ein Gewerbebetrieb – und mithin nicht legal, wenn dafür Räumlichkeiten genutzt werden, die nicht für eine gewerbliche Nutzung freigegeben wurden. Was für die Abgeordneten nach einer sauberen und logischen Lösung eines sich seit langem aufdrängenden Problems aussieht, könnte sich für die Tourismusbranche – vor allem in St. Petersburg – zu einer mittleren Katastrophe auswachsen.
Denn in der alten Zarenmetropole gibt es inzwischen (so genau weiß es niemand) zwischen 800 und 1500 kleiner Beherbergungsbetriebe – die meisten davon in der historischen Innenstadt. Nach Angaben der Stadtverwaltung entfallen 17 Prozent des Petersburger Bettenangebots auf Mini-Hotels und Hostels. Und die Zeitung „Kommersant“ schreibt, dass sich 80 bis 90 Prozent dieser Kleinherbergen in Wohnhäusern befinden.
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