Was steht hinter der Rufmord-Kampagne der Mainstream-Medien?
► von Ernst Wolff / Autor des Buches „Weltmacht IWF- Chronik eines Raubzugs“
Am Dienstag, den 24. März, stürzte ein Airbus der Fluglinie Germanwings über den französischen Alpen ab. Nur 48 Stunden später gab die Staatsanwaltschaft Marseille eine Pressekonferenz zu dem Unglück. Vor den Augen der Welt verstieg sich der leitende Staatsanwalt Robin dabei zu der Behauptung, es sehe so aus, „als ob der Kopilot das Flugzeug vorsätzlich zum Absturz gebracht und so zerstört hat."
Es ist allgemein bekannt, dass es Monate oder Jahre dauert, bis nach einem Flugunfall gesicherte Erkenntnisse über die Absturzursache vorliegen. Dennoch wurde Robins voreilige und allen juristischen Prinzipien zuwiderlaufende Schuldzuweisung umgehend von den Mainstream-Medien aufgegriffen, um eine der größten Rufmord-Kampagnen in der Geschichte der Informationsindustrie zu entfachen.
Binnen Stunden wurden der vollständige Name des betroffenen Kopiloten genannt und private Fotos von ihm verbreitet. Seine Wohnorte wurden bekanntgegeben, sein Elternhaus von einer Heerschar von Sensationsjournalisten aus dem In- und Ausland belagert. Verwandte, Nachbarn, Schulkameraden und Freunde wurden mit Fragen bombardiert, die alle eines gemeinsam hatten: Sie gingen von der bereits erwiesenen Schuld des Betroffenen aus.
Sowohl die Aussagen von Staatsanwalt Robin als auch die anschließende Kampagne der Mainstream-Medien stehen in eklatantem Widerspruch zu den elementarsten Grundsätzen des Journalismus und unseres Rechtssystems. Eines der Fundamente der Rechtsstaatlichkeit ist die Unschuldsvermutung. In Artikel 11, Absatz 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 heißt es: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“