Anschuldigungen sexuellen Missbrauchs gegen kirchliche Mitarbeiter

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Wie das Bistum Regensburg mit Menschen in Wirklichkeit umgeht, die Anschuldigungen sexuellen Missbrauchs gegen kirchliche Mitarbeiter erheben.

Unter der fast wortgleichen Überschrift verbreitet das Bistum Regensburg auf seiner Homepage seit Januar 2013 falsche Darstellungen und versucht durch Halbwahrheiten und unwahre Behauptungen ausgesuchte Betroffene des sexuellen Missbrauchs bei den Regensburger Domspatzen in der Öffentlichkeit unglaubwürdig zu machen (für Interessierte hier der Link: Bistum Regensburg – Stellungnahme zu den Äußerungen Herrn Alexander Probst).


Etterzhausen Altbau Internat der Domspatzen   Foto: © c.z. 1976Privatfoto!

 


Zu Beginn des Textes heißt es:

„Jede Beschuldigung gibt das Bistum Regensburg weiter an die Staatsanwaltschaft. Stellt die das Verfahren wegen Verjährung ein, strengen wir kirchenrechtliche Aufarbeitung an. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, weil der Schuldige verstorben ist, hat die Kirche als einzige Institution in Deutschland ein Anerkennungsverfahren eingeführt…“

Dies ist eine eindeutige Fälschung der „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, wie sie im März 2011 von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht wurde. Dort heißt es nämlich „Das vorliegende Papier behandelt ausschließlich Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, bei denen eine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzleistung aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist.“ Davon, dass der Schuldige verstorben sein muss, steht da nichts geschrieben.

Durch diese Verfälschung des Originaltextes wird suggeriert, dass die Betroffenen des sexuellen Missbrauchs im Fall Sturmius Wagner (1970er Jahre), so wie in einigen späteren Fällen, kein Recht auf Zahlungen und anderen Hilfen aus diesem Beschluss der deutschen Bischofskonferenz haben, weil die Täter ja noch leben. Da wird auch verständlich, warum ausgerechnet diese Betroffenen bis heute vergeblich auf eine Antragsbearbeitung warten müssen und auch auf mehrfache Nachfrage keinerlei Auskünfte über den Verbleib ihrer Anträge oder den Stand der Dinge bekommen. Das Bistum Regensburg versucht damit offensichtlich von der Entschädigungsregelung der Deutschen Bischofskonferenz abzurücken.

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