Attacke auf das Netz. Ein neuer Verbrecher: Der #Daten-Hehler

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von Ulrich Gellermann / RATIONALGALERIE

 

Für den Gesetzgebungsapparat kann es gar nicht genug Verbrechen geben. Denn wenn die bekannten Verbrechen knapp wären, wüssten weder Justiz noch Polizei was sie mit ihrer vielen freien Zeit anfangen sollten. Dort könnte man ja aus lauter Langeweile zur Jagd auf Bankster blasen. Oder darüber nachdenken, wie man den Steuervermeidungs-Gehilfen Jean-Claude Juncker vom Job des Präsidenten der Europäischen Kommission in den Knast schaffen könnte. Nein, nein, dann lieber ein neues Gesetz durch den Bundestag prügeln und endlich die Hehler ins Visier nehmen.
 

 

Wer jetzt denkt, es könnte sich um die Hehler von in Libyen geklauten Waffen handeln, die in Syrien wieder auftauchen, der liegt erneut schief. Es geht um die Daten-Hehlerei. Bravo denkt der Bürger, endlich geht es dem Bundesnachrichtendienst (BND) an den Kragen, der erst meine persönlichen Daten klaut und sie dann als Hehler an die NSA weitergibt. Armes Bürgerwürstchen. Es geht um "Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat" (aus dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung). Und wer die jetzt in Umlauf bringt, der kann, gemäß dem neuen § 202d StGB-E, glatt drei Jahre kriegen. Gemeint sind Fälle wie der von Edward Snowden und die der Blogger von nebenan.

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