Betäubungslose Ferkelkastration

Wie das BMEL den Forderungen der Agrarlobby nachgab

+++Das 2018 beschlossene 'Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes' (4. TierSchGÄndG) soll die betäubungslose Kastration von Ferkeln beenden. Bislang unveröffentlichte Unterlagen zeigen, wie sich Ministerien und Behörden für die Interessen der Agrarwirtschaft einsetzten. Ein Paradebeispiel für einseitigen Lobbyismus.+++

von Catharina Köhnke | abgeordnetenwatch.de

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Weil ihr Fleisch einen Geruch entwickeln kann, der als unangenehm gilt, werden männliche Ferkel kastriert. Bisher geschieht das ohne Betäubung. Das stört nicht nur Tierschützer:innen, auch Landwirt:innen würden diese Eingriffe bei den Tieren lieber vermeiden, doch sie verweisen auf ökonomische Zwänge. Über die Alternativen für die betäubungslose Kastration sind sich die Gruppen uneins.

2013 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das für die Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 eine „wirksame Schmerzausschaltung“ vorschrieb. 2016 stellte die Bundesregierung in einem Bericht schließlich drei Alternativen zur betäubungslosen Kastration vor:

eine Impfung gegen den Ebergeruch,

die Kastration unter Vollnarkose,

die Jungebermast, bei der auf die Kastration verzichtet wird.

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Um das großflächig umzusetzen, heißt es in dem Bericht, sei zwar noch einiges zu tun, aber dadurch wäre der Weg für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 frei.

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