BGH-Urteil: Kartellrechtlicher Missbrauch durch Facebook

Umfassende Sammlung von Nutzerdaten müssen vorerst gestoppt werden

von Markus Reuter

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Schlappe für Facebook: Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.

Der Bundesgerichtshof bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook. Das Bundeskartellamt hatte dem Datenkonzern untersagt, bestimmte Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zusammenzuführen. Im Kern geht es dabei um die Zusammenführung von Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp und anderen Quellen, etwa Webseiten, die einen Like-Button anbieten. Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung dieser Daten vorsieht.

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Diese Art der Datenverarbeitung hatte das Bundeskartellamt im Februar 2019 verboten. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer Beschwerde von Facebook wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Verfügung eine Aufschiebung angeordnet.

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