Bundesverfassungsgericht beschädigt Interessen des Finanzkapitals

Das ist nicht schlecht, aber noch nicht gut

von Conrad Schuhler / isw München e.V.

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen die Europäische Zentralbank (EZB) bringt die staatstragenden Medien Deutschlands in Rage. Das BVerfG hat das Anleiheprogramm der EZB (PSPP) für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Die EZB habe sich bei ihren Käufen von Staatsanleihen nicht am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientiert. Sie habe, sagt Karlsruhe, nur das Ziel einer Inflation von 2% im Auge gehabt. Aber nicht „ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger“ bedacht, die „als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind“. Das Urteil, wertet der SPIEGEL unisono mit Handelsblatt und Süddeutscher Zeitung, sei „weltfremd und anmaßend“, es handle sich um ein „Attentat auf Europa“.

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► Was entfacht den Zorn der Medien so außerordentlich?

Dem Karlsruher Urteil ist zwar zuzustimmen, dass das EZB-Programm ein ökonomischer und sozialer Skandal ist, was die Auswirkungen auf die große Masse der Gesellschaft anlangt. Das Programm sieht den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB in Höhe von 60 Milliarden Euro pro Monat vor.

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