#BVerfG macht Weg frei für #Auslandseinsätze ohne #Bundestagsmandat

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von Sonja Bach / wsws.org/de/


Mit seinem Urteil vom vergangenen Mittwoch [23.09.2015] weicht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr weiter auf. Es schwächt den Bundestag und stärkt die Befugnisse der Exekutive, eigenmächtig Auslandseinsätze anzuordnen und durchzuführen.

Grundsätzlich muss der Bundestag jedem Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland zustimmen. Nur bei „Gefahr im Verzug“, so heißt es in Paragraph 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG), darf die Bundesregierung die Entscheidung vorläufig allein treffen. Dann muss sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Zustimmung des Bundestages nachholen.


 

Bisher ungeklärt blieb die Frage, ob die nachträgliche Zustimmung auch dann erforderlich ist, wenn der Einsatz bereits abgeschlossen wird, bevor der Bundestag darüber abstimmen kann. Nun entschied das oberste Gericht, dass die Bundesregierung in einem solchen Fall allein entscheiden darf und keine Zustimmung des Bundestages einholen muss. Die Entscheidung der Regierung entfalte bei Gefahr im Verzug „die gleiche Rechtswirkung wie die unter regulären Umständen im Verbund mit dem Bundestag getroffene Einsatzentscheidung“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Urteil legt die Grundlage für ein verstärktes, weltweites militärisches Eingreifen der Bundeswehr frei von jeder parlamentarischen Kontrolle. Ausdrückliche Zustimmung kam bezeichnenderweise sogleich aus den Reihen der Bundeswehr. So lobt der Rechtsanwalt und Major der Reserve Robert Glawe in der Legal Tribune Online (LTO) das Urteil, es sei eine „Entscheidung im Sinne der Soldaten“, die nun nicht mehr auf rechtlich unsicherer Grundlage ins Ausland entsandt werden müssten. Einer „extensiven parlamentarischen Anspruchshaltung“ seien damit die Grenzen aufgezeigt worden. (→ Artikel b. LTO)

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