FragDenStaat verliert Klage
► von Markus Reuter | Netzpolitik.org
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit). Das Gericht besteht seit 1952 und hat seinen Amtssitz im Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig.
In einer Klage des 'Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.', Betreiber der Informationsfreiheitsorganisation FragDenStaat.de, gegen das 'Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat' (BMI) hat das Gericht entschieden, dass staatliche Stellen Twitter-Direktnachrichten (Twitter-DMs) und Nachrichten aus ähnlichen Kanälen prinzipiell herausgeben müssen, wenn diese relevant seien.
Gleichzeitig gab es den staatlichen Stellen einen Freifahrtschein mit auf den Weg: Diese können selbst einstufen, was eine „relevante Nachricht“ ist. Das Gericht ordnet damit Direktnachrichten auf Twitter oder anderen sozialen Netzwerken nicht einmal als richtige Akten ein. (>> Pressemitteilung Nr. 69/2021 des BVerwG vom 28.10.2021).
Damit geht das Urteil an den Realitäten der modernen Kommunikation vorbei und ist irgendwo zwischen Aktenordner und E-Mail stehen geblieben. Richtiger wäre gewesen: Da wo Behörden kommunizieren, da müssen sie auch archivieren.
Wer Facebook, Twitter oder WhatsApp für die offizielle Kommunikation nutzt, der muss auch sehen, wie er die Nachrichten „veraktet“ bekommt.