CBG: BAYER lässt Frist für Vergleichsvorschlag verstreichen

Die Glyphosat-Hängepartie geht weiter

von Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Der BAYER-Konzern konnte seinen Vergleichsvorschlag zu den Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“ nicht fristgerecht vorlegen. Er musste den von dem zuständigen Richter Vince Chhabria gesetzten Termin verstreichen lassen. Eine Einigung mit den RechtsanwältInnen, die rund 125.000 KlägerInnen vertreten, ist weiterhin nicht in Sicht. „Obwohl Fortschritte erzielt wurden, wird dieser Prozess mehr Zeit brauchen“, erklärte der Agro-Riese. Er vermochte noch nicht einmal die genaue Zahl der bisher geschlossenen Übereinkommen zu nennen.

Im Zusammenhang mit glyphosat-basierten ROUNDUPTM-Produkten hat das Unternehmen zu etwa 88.500 Klagen verbindliche Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, ist derzeit dabei, diese abzuschließen oder hat sich dem Grund nach geeinigt“, heißt es lediglich.

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Chhabria hatte diese Verhandlungen angeregt. Für die Dauer der Mediationsgespräche unter Leitung des Anwaltes Kenneth Feinberg verhängte er ein Moratorium über die laufenden Verfahren und setzte keine neuen Gerichtstermine an.

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