Der Aggressor heißt NATO

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Deutscher Freidenker-Verband e.V.  c/o Klaus Hartmann


Seit dem Staatsstreich in der Ukraine vom 22. Februar 2014 und insbesondere im Zuge der Entwicklungen auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim hat in den USA, den NATO- und EU-Ländern eine politisch-mediale Kampagne Fahrt aufgenommen, die Russland und insbesondere den russischen Präsidenten Wladimir Putin hysterisch der rücksichtslosen Großmachtpolitik und des völkerrechtswidrigen „Landraubs“ bezichtigt. Seitens der führenden NATO-Regierungen wird die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation als „völkerrechtswidrige Annexion“ gebrandmarkt.

Mit dieser Kampagne soll der tatsächliche Charakter der Krise um die Ukraine als eines anti-russischen Manövers verschleiert und weitere feindliche Akte gegenüber der Russischen Föderation psychologisch vorbereitet werden.

Zunächst muss es erstaunen, dass Länder, die bis heute eine Vielzahl von fortgesetzten Völkerrechtsbrüchen begehen, darunter der Überfall auf die Bundesrepublik Jugoslawien 1999, die Invasion Afghanistans 2001 und des Irak 2003, die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit des Kosovo 2008, derart offensichtlich mit anderem Maß messen, wenn sie das Handeln Russlands beurteilen.



Dieselben, die uns weismachen wollen, dass deutsche Sicherheitsinteressen im weit entfernten Afghanistan verteidigt werden, sprechen Russland das Recht ab, seine unverkennbaren Sicherheitsinteressen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wahrzunehmen. Und das sogar angesichts des eklatanten Unterschieds, dass zur Verteidigung deutscher Interessen in Afghanistan schon mal ein Oberst Klein ein Massaker an über 100 Zivilisten befiehlt, während der Anschluss der Krim an die Russische Föderation ohne eine einzige gewalttätige Handlung seitens Russlands, im vollständigen Einvernehmen mit der großen Bevölkerungsmehrheit auf der Krim vonstatten ging.

Dieselben, die das Kosovo auf Grundlage einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung der Provinzregierung gegen den Willen der legitimen serbischen Zentralregierung anerkannt haben, sprechen der Russischen Föderation das Recht ab, den durch ein Referendum mit für sich sprechendem Ergebnis geäußerten Wunsch der Krim-Bevölkerung auf Eingliederung nachzukommen, in einer Situation, in der eine legitime ukrainische Zentralregierung nicht existiert.

 

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