Der „Krieg gegen den Terror“ ist ein Irrweg

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Deutschland sollte nicht Kriegspartei werden!


von Sven Lüders / Humanistische Union


Als schweren Fehler und als Verstoß gegen das Völkerrecht hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) das Vorhaben der Bundesregierung bezeichnet, mit der Bundeswehr in den Bürgerkrieg gegen Syrien einzugreifen.

Tornado-Jets, Tankflugzeuge, eine Fregatte und Satellitenaufklärung sollen den Kampf einer internationalen Allianz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) unterstützen. "Wieder einmal erliegen die politisch Verantwortlichen der verhängnisvollen Fehleinschätzung, Terrorismus durch Bombardierungen ausrotten zu können“, stellt der Vorsitzende der HU, Werner Koep-Kerstin, fest.

Als überstürzt wird die Reaktion der Bundesregierung auf die Terroranschläge in Paris bezeichnet, weil die Allianz gegen den IS bisher keine gemeinsamen Vorstellungen zur Beendigung des Bürgerkrieges und zur Zukunft Syriens untereinander abgestimmt hat. Die Interventionen in Afghanistan, Irak und Libyen haben aber gezeigt, dass geeignete Exit-Optionen und politisch-wirtschaftliche Strategien unbedingt erforderlich sind, um die weitere Zerrüttung solcher Post-Konfliktstaaten zu verhindern.


Unvereinbar mit dem Völkerrecht

Die Bürgerrechtsorganisation kritisiert darüber hinaus, dass die militärische Intervention in Syrien nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Nur der UN-Sicherheitsrat kann nach der UNO-Charta eine bewaffnete Intervention zur Sicherung des Weltfriedens beschließen, nicht aber eine sich selbst mandatierende Staatengruppe, die meint, auf diese Weise zum ius ad bellum, zum „Recht“ mächtiger Staaten zur Kriegsführung, zurückkehren zu können.

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