Der Masernimpfzwang war ein Trojaner

Der Trojaner ermöglicht die heutige Erpressung „Ungeimpfter“

von Wolfgang Jeschke | LAUFPASS.com

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Einführung des Masernimpfzwanges waren Vorbereitungshandlungen für die Umsetzung der Corona-Plandemie. Diese erfolgten schon vor den ersten Virusmeldungen und wurden im Februar 2020 verabschiedet.

Viele Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes wurden in der Folge der Einführung des Masernimpfzwangs vorgenommen. Dieser Impfzwang wird schon bald von den Verfassungsgerichten geprüft werden. Der seit März 2020 geltende Masernimpfzwang leidet jedoch unter rechtlichen, formalen und medizinischen Mängeln. Bei einer Durchimpfungsrate von 97 % der Kleinkinder mit einer Erstimpfung, die wir bereits ohne den Impfzwang erreichen, ist es fraglich, ob der Impfzwang eine Verbesserung bringen wird.

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Untersuchungen in Ländern mit Impfzwang belegen, dass dort die Impfquote deutlich niedriger als in Deutschland ausfallen kann. Damit wäre die Maßnahme nicht geeignet, das Ziel zu erreichen und verfassungsrechtlich fragwürdig. Überdies ist eine Quote von 97% sehr hoch und die Immunisierung sorgt schon jetzt dafür, dass Maserninfektionen zu den medizinischen Raritäten gehören und schwere Verläufe so gut wie gar nicht mehr beobachtet werden.

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