Der Mensch als wiederverwertbares Ersatzteillager

Unlimitierte Ausweidung durch die Transplantationsindustrie

von Dr. med. Gerd Reuther | Beitrag für MANOVA (vormals RUBIKON)

Vielleicht gilt auch bald in Deutschland: Wer zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widerspricht, kann nach dem Tod von der Transplantationsindustrie unlimitiert ausgeweidet werden.

Wer würde bei einem Motorschaden seines Fahrzeugs einen Austauschmotor einbauen, der schon 250.000 km gelaufen ist? Oder bei einem Unfallfahrzeug die unbeschädigten Reifen demontieren, die kaum mehr Profil haben?

Anders sieht es beim Ersatzteillager Mensch aus. Für die Organentnahme gibt es weder ein Mindest- noch ein Höchstalter. Der älteste Organspender hierzulande war 98. Dies sollte man bedenken, wenn man jetzt in Deutschland — und wahrscheinlich auch anderswo — die Plakate zur Neuregelung der Organspende kleben sieht.

Operation_Organaustausch_Organempfaenger_Organentnahme_Organspende_Organspender_Organspenderin_Organtransplantation_Organwiederverwertung_Kritisches-Netzwerk

Wer nicht widersprochen hat, wird zum unlimitierten Ersatzteillager. Alter schützt nicht vor Wiederverwertung. Auch Opfer der Gengiftspritzen sind als Vorsichtsmaßnahme nicht davon ausgenommen. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem noch die sogenannte Entscheidungslösung gilt, also der Spender zu Lebzeiten seine Einwilligung für eine Organentnahme erteilen muss. In allen anderen Ländern können Organe entnommen werden, wenn kein Widerspruch vorliegt. Das gilt auch für Deutsche, wenn sie im Ausland versterben.

❖ weiterlesen