Der „Ukraine-Syrien-Komplex“. Was will, was kann Wladimir #Putin?

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von Kai Ehlers, Hamburg
 

Wieder einmal will man uns einnebeln: Dem Demokratisierungsprozess in der Ukraine stehe nur noch Russlands Unterstützung für die nicht anerkannten Republiken Donezk und Lugansk entgegen. Eine Befriedung Syriens und damit ein Ende des Terrors, wie auch der Flüchtlingsbewegungen würden nur durch Russlands Festhalten an Präsident Baschar al-Assad verhindert.

Tatsache ist: Der Ukrainische Präsident Poroschenko war jüngst erst dann bereit, ein Antidiskriminierungsgesetz ins Parlament einzubringen und nicht aus dem Lager des herrschenden Oligarchenclans stammende Personen als Mitglieder in die Anti-Korruptions-Kommission aufzunehmen, nachdem ihm der EU-Kommissionspräsident Juncker ultimativ erklärt hatte, die Ukraine werde die anstehenden Kredit-Tranchen nicht erhalten, wenn Poroschenko sich nicht endlich zu sichtbaren Zugeständnissen bequeme.

Inzwischen wurde gezahlt und Poroschenko kann erklären, nach den drei Wahlen – denen des Präsidenten im Mai 2014, denen des Parlamentes im Oktober des gleichen Jahres, den soeben im Oktober 2015 erfolgten Kommunalwahlen und der nach Einrichtung einer Verfassungskommission, die die Dezentralisierung des Landes in die Wege leiten werde, sei die Ukraine nun endgültig auf dem Wege zur Demokratie.

Richtig ist, dass die Wahlergebnisse der Jahre 2014/15 eine steil abfallende Linie der Akzeptanz für die nach dem Umbruch im Februar 2014 angetretene nationalistische Regierung erkennen lassen. Sie sind begleitet von einem zunehmenden Zerwürfnis der regierenden nationalistischen Koalition. Ministerpräsident Jazenjuk wagte mit seiner abgewirtschafteten Partei nicht einmal mehr zu den Kommunalwahlen im Oktober anzutreten; der Osten der Kiewer Ukraine outete sich mit starken Stimmanteilen für den „Oppositionsblock“ deutlich gegen Staatspräsident Poroschenko; die Bevölkerung von Donezk und Lugansk war überhaupt nicht an den Wahlen beteiligt, weder an dieser noch an denen zuvor. Dort bereitet man eigene Wahlen vor. Die einberufene Verfassungskommission, das Kernstück der projektierten Reform, die die zukünftigen Beziehungen zwischen Zentrum und Regionen regeln soll, entschied mit Blick auf eine mögliche Teilnahme dieser Gebiete an den Beratungen, dass mit „Verbrechern“ nicht zu verhandeln sei.

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