Deutsche Staatsräson für Israels Interessen weltweit

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von Evelyn Hecht-Galinski / Kommentar vom "Hochblauen"


Es ist vollbracht! Deutschland und der "jüdische Staat", das jüdische Besatzer- und Unterdrückersystem, haben sich auf eine noch engere Zusammenarbeit geeinigt. In Zukunft wird die Bundesrepublik für das israelische Regime die konsularische Vertretung in allen Ländern, in denen es keine Botschaften unterhält, übernehmen. Diese Vereinbarung wurde anlässlich der deutsch-israelischen Regierungskonsultationen am 24. und 25. Februar unterzeichnet. Merkel war dafür mit 16 Ministern und Staatsministern nach Jerusalem gereist, um wieder einmal ihre besondere Verbundenheit mit dem Besatzer-Regime Israel zu bezeugen. Dafür leisten wir, die BRD, demnächst die konsularische Hilfe für israelische Bürger, überall, vor allem aber in islamischen Ländern, in denen Israel keine eigene diplomatische Vertretung hat!

Für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer Personenkennziffer (ID) und deutsche Staatsangehörige, die in das palästinensische Bevölkerungsregister eingetragen sind, gelten besondere Vorschriften (siehe unten). Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.
 
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer erhalten bei der Einreise über die Allenby-Brücke keine Einreisekarte („Border Control Clearance“), sondern nach wie vor einen Einreisestempel in einen Passierschein oder, falls vorhanden, in den palästinensischen Pass.
 

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