Der fehlerhafte deutsche Rechtsstaat und seine Bürokratie
► von Günter Buhlke | PRESSENZA
Recht ist ein ambivalentes Verhältnis. Es ist die Gesamtheit wechselseitiger Verhaltensregeln, die in staatlichen Gesetzen niedergeschrieben sind. Das Mandat dazu erhält die Partei oder Koalition, die über die Mehrheit im Parlament verfügt. Gesetzesrecht ist kein Zustand aus der Ungleichheit in der gegebenen Gesellschaftsordnung.
Weicht die schriftliche Fixierung des Rechts von den universellen Rechten des Einzelnen ab, entstehen Probleme. So ist der heutige deutsche Rechtsstaat in Teilen Problem behaftet, auch weil er die universellen Rechte der Gleichheit, des Lebens, der Arbeit, der Würde u.v.m. unvollkommen in seinen Gesetzen aufgenommen hat.
Bei der schrittweisen Formierung des Rechtsstaates in den Anfängen der menschlichen Geschichte verfolgte er drei Grundziele:
• Die Machtsicherung einer gottgewollten Herrschaftsordnung,
• die Verpflichtung der Untertanen zur zunächst unentgeltlichen Arbeit und zu Dienstleistungen für die Herrschaft (später für den Staat per Steuerzahlung und Wehrdienst)
• und Vermeidung von andauerndem Streit in der Gemeinschaft.