

► von Vijay Prashad
Fußnoten in Regierungsberichten sind oft der Ort, an dem verärgerte Bürokraten Hinweise hinterlassen. Hier werden andeutungsweise Informationen platziert, die woandershin führen. Höhere Vorgesetzte würden wohl keine potenziell kontroversielle Information im Text eines Berichtes zulassen.
In dem Senatsbericht über CIA-Folter gibt es eine solche Fußnote. Bald taucht in dem über 500 Seiten langen Bericht [siehe PdF] Fußnote 51 auf, die sich mit dem Entwurf zum Gesetzesanhang vom 26. November 2001 befasst betreffend Einvernahmen von Feinden: Gesetzliche Überlegung für CIA-Beamte.
Dieser Entwurf, so der Senatsbericht, „zitierte das ‚israelische Beispiel’ als eine mögliche Grundlage für die Argumentation, dass ‚Folter notwendig ist, um unmittelbar bevorstehenden wesentlichen physischen Schaden an Personen zu verhindern, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um den Schaden abzuwenden.’“
Das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika ist ziemlich klar: Folter ist in allen Fällen illegal. Es gibt kein „tickende Zeitbombe“-Szenario für die grausame und unmenschliche Behandlung von Gefangenen. Wenn diese keine Grundlage im US-Recht hat, dann könnten ihre Beamten die israelische Praxis als Präzedenzfall hernehmen, meint die CIA. Die israelische Gerichtsbarkeit war großzügiger gegenüber Folter.
2007 war die CIA beunruhigt: könnte man zur Verantwortung gezogen werden für die Folter, die ihre Beamten in den sogenannten “schwarzen Orten” durchgeführt haben?