Einlagensicherung: Ein Netz mit vielen Löchern

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von Jens Blecker / iknews


Für den normalen Sparer sind im Augenblick schwere Zeiten angebrochen. Auf den Konten gibt es – wenn überhaupt – nur marginale Zinsen und diese werden durch die Inflationsrate gemütlich vernascht. Sein Erspartes nur auf dem Status Quo zu erhalten, ist bereits ein schwieriges Unterfangen und so nimmt man das billigend in Kauf. Einige Institute werben mit hohen Zinsen, es erinnert ein wenig an den Beginn vom Zusammenbruch des Interbankenmarktes 2008. Aber immerhin ist das Geld ja auf den Konten sicher. Oder etwa nicht?

Politik und Banken werden nicht müde zu erklären, dass die Sparguthaben und Einlagen sicher sind. Durch das ganze Gewirr von Sicherheiten findet man als “nicht-Profi” kaum noch durch. Was aber ist von den ganzen Sicherungen zu halten? Ist es ein echtes Auffangnetz, oder wird hier nur “vermeintliche Sicherheit” versprochen? Zumindest schadet es nicht einen Blick in die Regularien zu werfen, auch wenn diese recht umfangreich sind.

Zunächst ein Auszug aus dem Statut des Einlagensicherungsfonds. Auf Seite 33 steht unter §10 zu lesen:


“Ein Rechtsanspruch auf ein eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.[1]


Das erinnert ein wenig an billige Gewinnspiele und gehört nicht in ein Statut das Sparern Sicherheit bringen soll. Wer sich etwas mit dem Geldsystem beschäftigt hat, weiß auf welch tönernen Füßen die Finanzinstitute im Wasser stehen. Da braucht es dann schon etwas mehr als nur “halbseidene” Zusagen.

Bereits als Bundeskanzlerin Merkel 2008 mit “einer Billion Euro” für die Sparguthaben der Deutschen in die Bresche sprang und es niemals eine Gesetzesgrundlage dazu gab, war klar es geht nur darum eine allgemeine Panik zu verhindern.
 

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