ESM-Vertrag vom Bundesverfassungsgericht gebilligt

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von Peter A. Weber


Der ESM-Vertrag (Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus, siehe Vertragstext)  ist in Verbindung mit dem Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, siehe Vertragstext) am 18.3.2014 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe gebilligt worden. Beide Verträge seien verfassungsgemäß, meint das BVerfG. Siehe den genauen Wortlaut des Urteilsspruches: hier.


Damit hat sich das BVerfG über die Anträge von mehr als 37.000 Beschwerdeführern hinweg gesetzt. Darunter waren zahlreiche Rechtsexperten, Politiker und Initiativen, die die Gefahren des Vertragswerkes für die Unabhängigkeit Deutschlands und in Bezug auf die unabsehbaren finanziellen Konsequenzen zu Lasten des Steuerzahlers aufgezeigt hatten. Es handelte sich um die umfangreichste Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des BVerfGs.

Nach meiner Meinung sowie der Kommentatoren im Kritischen Netzwerk handelt es sich bei diesem Vertragsmachwerk um nichts Geringeres als um ein Ermächtigungsgesetz zum Vorteil des Finanzkapitals. Es ist unverständlich, wie das BVerfG die begründeten Vorbehalte der Kläger gegenüber dem ESM-Vertrag übergehen konnte. Wahrscheinlich muß man dieses Urteil als eine Art Kuhhandel verstehen, der in Verbindung mit der Entscheidung über die Beschwerden hinsichtlich der Euro-Rettungspolitik der EZB steht. Hier hatte das BVerfG befunden, daß von der EZB gegen EU-Recht verstoßen wirde und hat das Verfahren an  den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter gegeben.

Zusammengefaßt kann behauptet werden, daß durch das Inkrafttreten des ESM-Vertrages:

 

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