FRANZ WITSCH: Der Fall #Merkel & #Sloterdijk

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. . . . oder gibt es ein intellektuelles Lumpenproletariat?


Liebe FreundeInnen des politischen Engagements,

Wir wissen so viel wie nie zuvor über die Welt, in der wir leben. Aber uns über sie verständigen können wir nicht mehr ( Artikel b. TELEPOLIS v. Stefan Schulz, ehemaliger FAZ-Journalist).

Mittlerweile ist unstrittig, dass Frau Merkel sich gegenüber dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan regelrecht erniedrigt ( Artikel b. TELEPOLIS v. Florian R.), ein Vorgang, der zusätzlich seine übelriechende Note dadurch gewinnt, dass Erdoğan gönnerhaft ein regierungsamtliches Lob für Frau Merkel übrig hat, habe sie doch richtig gehandelt: den Weg für ein Strafgerichts-Verfahren gegen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann freigemacht.

In dieses Lob stimmte die veröffentlichte Meinung nicht uneingeschränkt ein. Lob äußerten u.a. SZ, B.Z. und Kölner Stadt-Anzeiger, dazu der eine und andere öffentlich-rechtliche Kommentar. Man wolle, so lässt sich die Zustimmung zusammenfassen, die Prüfung des Falls Böhmermann, wie es sich für einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung gehört, den Gerichten überlassen.

Dabei scheren sich Medien und Regierung einen Dreck um den Rechtsstaat. Gelegenheiten, sich zu kümmern, ließ man haufenweise ungenutzt, u.a. was die zahllosen US-Drohnenmorde betrifft, die regelmäßig – bis heute – am Rechtsstaat vorbei erfolgen und von der Bundesregierung seit Jahren unterstützt werden.

Im Fall Böhmermann fällt Medien und Politik plötzlich – weil das Kleingeld nicht mehr stimmt – ein, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Dieser verlange angeblich die ausdrückliche Ermächtigung der Bundesregierung, gegen Herrn Böhmermann strafrechtlich wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes vorzugehen, um eine Vorverurteilung Böhmermanns zu vermeiden. Schließlich müsse man es den Gerichten überlassen, über Schuld oder Unschuld zu befinden. Die Ermächtigung nicht zu erteilen, hieße, ihn für unschuldig zu erklären. Das sei allein Sache eines Gerichts.

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